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«Espresso Aha!» Verwirrend: Ein Film - zwei Altersfreigaben

Zwei 14-jährige Mädchen wollten sich den Film «Lucy» anschauen. Im Handel fanden sie eine DVD des Films mit der Altersfreigabe 16 und eine Blu-ray-Variante mit der Altersfreigabe 12. Der Vater fragt «Espresso Aha!», was denn nun gelte?

Im Film «Lucy» von Luc Besson implantieren Bösewichte einer Frau Drogen in den Bauch, sie wird zum übermenschlichen Wesen. Der Film, der an Gewalt nicht spart, war in den Schweizer Kinos ab 16 Jahren freigegeben.

Verantwortlich für diese Freigaben ist die Schweizerische Kommission für Jugendschutz im Film. Sie stützt sich auf die Vorschläge des jeweiligen Filmverleihs.

Altersfreigaben der FSK

Bei Filmen auf DVD oder Blu-ray läuft es anders. Die synchronisierten Filmversionen werden in der Regel aus Deutschland importiert, wo sie bereits mit einer Altersfreigabe versehen wurden.

Es ist dies die Einschätzung der «Freiwilligen Selbstkontrolle der deutschen Filmwirtschaft» (FSK). Dieses Gremium ist in Deutschland staatlich anerkannt. Die deutschen Filmschaffenden halten sich an die Altersfreigaben FSK für DVDs und Blu-rays.

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Der deutsche Markt sei viel grösser als der Schweizer Markt, sagt Marc Flückiger von der Schweizerischen Kommission für Jugendschutz im Film. «Es macht aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn, für den Schweizer Verkaufsmarkt noch ein anderes Bewertungssystem zu haben.»

Mehrere Versionen im Handel

Hat ein Film zu viele Gewalt- oder Sexszenen, um ihn einem jungen Publikum zuzumuten, wird er von der FSK zensuriert. Das heisst, die entsprechenden Szenen werden rausgeschnitten.

So kann es sein, dass es vom selben Film mehrere Versionen gibt. Im Fall von «Lucy» findet man im Schweizer Handel ganze sechs Versionen: Zwei mit der Altersfreigabe 16, vier mit der Altersfreigabe 12. Sollte eine DVD oder Blu-ray anders angeschrieben sein als es auf der Hülle angegeben ist, dann gilt die Altersfreigabe, die auf der Hülle steht.

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