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«Espresso Aha!» Wann darf die «Kalbfleischwurst» wirklich so heissen?

Ein Mann entdeckt im Kühlregal eine Kalbfleischwurst mit nur 34 Prozent Kalbfleisch. Er macht sich schlau und findet heraus, dass der Anteil Kalbfleisch eigentlich 50 Prozent betragen müsste, damit «Kalbfleisch» im Produktenamen erlaubt ist. «Espresso Aha!» fragt nach.

«Espresso Aha!»

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Jeden Montag beantworten wir in der Rubrik «Espresso Aha!» eine Frage aus dem Publikum. Haben auch Sie eine? Senden Sie sie uns!

Es stimmt, dass der Kalbfleischanteil 50 Prozent betragen muss, bestätigt der Schweizerische Fleisch-Fachverband Carnasuisse. Gemeint ist im Gesetz aber nicht die Hälfte der ganzen Wurst, sondern die Hälfte vom Fleisch und Fett in der Wurst. Dann ist die Bezeichnung «Kalbfleischwurst» gesetzlich korrekt.

In der Wurst ist mehr als Fleisch

In einer Wurst habe es aber auch noch Wasser, Milch, Gewürze, Zwiebeln und andere Zutaten, sagt Elias Welti, stellvertretender Direktor von Carnasuisse: «So kann es sein, dass der effektive Anteil Kalbfleisch an der ganzen Wurst nur noch gut 30 Prozent beträgt.»

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