Die Verkehrsregelordnung des Bundes legt fest, dass die Kontrollschilder in gut lesbarem Zustand sein müssen. Mehr schreibt der Bund nicht vor, die Kantone müssen die Richtlinien dazu selbst definieren.
Im Kanton Bern gilt bei Polizeikontrollen und bei der Fahrzeugprüfung gleichermassen: Bei normalen Witterungsbedingungen und auf normale Lesedistanz müssen Kontrollschilder gut lesbar sein. Der Leiter der Abteilung Verkehrszulassung beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern Hanspeter Bütler ergänzt: «Es kann bei einer Polizeikontrolle auch zu einer Busse kommen – in der Höhe von 60 Franken.» Es reiche übrigens nicht, wenn nur die Zahlen und Buchstaben gut lesbar seien, auch die Wappen müssten einwandfrei sein. Ähnlich handhaben es auch andere Kantone.
Selbst malen ist teilweise erlaubt
Im Kanton Bern, aber auch zum Beispiel im Kanton Zürich und im Kanton Aargau, dürfen Fahrzeughalter die Nummern selbst ausbessern, mit entsprechenden Farben. Wer sich an die kleinen Wappen wagt, muss da aber schon fast ein Künstler sein.
Im Kanton Thurgau ist das nachzeichnen nur bei den schwarzen Zahlen und Buchstaben erlaubt. Beim Strassenverkehrsamt des Kantons Thurgau heisst es: «Der Hintergrund darf nicht weiss eingefärbt werden, ist doch dieser im Original reflektierend und dies soll auch weiterhin so sein. Das Übermalen der Wappen wird nicht toleriert.» Der Kanton Luzern winkt auf Anfrage gänzlich ab, selbst malen sei nicht erlaubt.
Neue Schilder kosten nicht die Welt
Hanspeter Bütler vom Strassenverkehrsamt des Kantons Bern findet, ein anständiges Nummernschild sei doch auch eine Visitenkarte. Neue Nummernschilder könnten übers Internet bestellt werden und kosten vorne und hinten mit Rabatt 45 Franken. Im Kanton Zürich kostet das Paar 40 Franken.