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«Espresso Aha!» Wann spricht man von «schwer verletzt»?

«Espresso»-Hörerin Mirjam Staudenmann aus Solothurn fragt sich bei Unfallmeldungen jeweils, nach welchen Kriterien Opfer in die Verletzten-Kategorien eingeteilt werden: «Wann hat man schwere Verletzungen, wann mittelschwere und wann nur leichte?» «Espresso»-Aha weiss die Antwort.

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Espresso Aha: Wann spricht man bei einem Unfall von «schwer verletzt»?
aus Espresso vom 05.08.2013. Bild: keystone
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Gemäss Schweizer Verkehrsunfall-Statistik wurden in der Schweiz letztes Jahr bei über 22'000 Unfällen 4200 Personen schwer und 18'000 leicht verletzt – 339 Personen kamen ums Leben.

Bereits am Unfallort füllt ein Polizist, in Rücksprache mit den Rettungskräften, ein Unfallprotokoll aus. «Dort kann der Polizist nur zwischen schwer und leicht verletzt unterscheiden», sagt Michael Fichter, Sprecher der Kantonspolizei Bern.

Den Begriff mittelschwer verletzt, der hie und da auftaucht, existiere in der nationalen Unfallstatistik gar nicht, sagt Steffen Niemann, Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Beratungsstelle für Unfallverhütung (Bfu): «Als Schwerverletzt gilt eine Person, die sichtbare Beeinträchtigungen wie Bewusstlosigkeit oder Knochenbrüche hat und mindestens einen Tag im Spital bleiben muss. Leicht verletzt ist jemand, der geringe Beeinträchtigungen hat, wie etwa Schürfungen. Zudem kann diese Person die Unfallstelle selbständig verlassen.»

Nicht alle Polizeikorps informieren gleich

Die Polizei bewegt sich bei Unfall-Medienmitteilungen in einem Spannungsfeld, wie detailliert informiert werden soll. Michael Fichter von der Kantonspolizei Bern sagt, sie würden jeweils nur von Verletzten sprechen: «Wir schreiben nur in Ausnahmefällen, ob jemand schwer oder leicht verletzt wurde. Es ist nicht unsere Aufgabe, einzuschätzen, ob jemand schwer verletzt ist oder nicht.»

«Espresso Aha!»

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Anders ist die Haltung der Zürcher Kantonspolizei. Sie macht möglichst präzise Angaben, wie «leicht», «schwer» oder «lebensgefährlich» verletzt oder sie redet von einem «kritischem Zustand». Mediensprecher Werner Schaub erklärt, man wolle die Bevölkerung möglichst offen und verständlich informieren.

Die Differenzierung sei jedoch eine Momentaufnahme am Unfallort, räumt Werner Schaub ein. Da die Bevölkerung möglichst rasch informiert werde, könne die Einschätzung nach weiteren Untersuchungen vom tatsächlichen Zustand abweichen.

Präventiver Charakter der Mitteilung

Ein Begriff wie «schwer verletzt» wird bei der Kantonspolizei Zürich auch als Warnung eingesetzt. «Bei einem Velounfall, bei dem sich der Velofahrer ohne Helm schwer am Kopf verletzt hat, weisen wir explizit darauf hin», erklärt Werner Schaub weiter. Man hoffe, dadurch andere Velofahrer zum Helmtragen ermuntern zu können.

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