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«Espresso Aha!» Wann werden Lebensmittel aus dem Verkehr gezogen?

Komisch riechende Milch, Kürbissuppe mit Kunststoff-Teilen drin oder mit Nuss-Spuren «verunreinigte» Getreideriegel: Das sind Beispiele von Lebensmitteln, die der Bund in den letzten Monaten zurückgerufen hat. «Espresso Aha!» sagt, wann und weshalb Nahrungsmittel zurückgezogen werden.

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Wird ein Lebensmittel zurückgerufen, so hat meist der Hersteller selbst gemerkt, dass mit dem Produkt etwas nicht in Ordnung ist. Denn Lebensmittel müssen schon während der Produktion regelmässig im Labor geprüft werden. Stimmt etwas nicht, muss das beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) gemeldet werden. Nicht einwandfreie Lebensmittel landen daher teilweise gar nicht erst im Verkauf.

Wurst und Käse sind heikel

«Natürlich wird nicht jedes einzelne Produkt kontrolliert», sagt Urs Bänziger, Leiter Lebensmittelüberwachung beim BLV. Aber man wisse aus Erfahrung, welches die «kritischen» Lebensmittel seien. Diese würden entsprechend strenger kontrolliert. Auch von den Kantonschemikern, welche bei den Produzenten regelmässig Stichproben machen. Zu den heiklen Produkten zählen etwa Käse und Wurstwaren. Diese können mit Listerien oder Salmonellen belastet sein.

Aktuelle Warnung:

Bei Lebensgefahr muss es schnell gehen

Sind die beanstandeten Produkte schon im Verkauf, müssen umgehend die Händler informiert werden, welche die Produkte aus den Regalen entfernen müssen. Zudem können moderne Kassensysteme so programmiert werden, dass ein Warnsignal erscheint, sollte doch noch jemand einen zurückgerufenen Artikel kaufen wollen.

«Espresso Aha!»

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Richtig schnell gehen muss es, wenn vom zurückgerufenen Produkt Gefahr ausgeht: Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn versehentlich Nüsse in ein Produkt gelangt sind, in welchem laut Verpackung keine Nüsse drin sein sollten. Bei Nuss-Allergikern kann der Verzehr einen allergischen Schock auslösen. In solchen Fällen müssen Händler aktiv jene Kunden suchen, welche das Produkt gekauft haben – bei den grossen Detailhändlern geht dies beispielsweise mit Hilfe von Kundenkarten, über welche ersichtlich ist, was ein Kunde gekauft hat.

Warnen über Radio und Fernsehen

Im Extremfall müssen die Händler über Radio und Fernsehen Warnungen an die Öffentlichkeit senden. Urs Bänziger vom BLV erinnert sich, dass dies vor ein paar Jahren einmal gemacht werden musste, als in einem Soja-Produkt aus Italien tödliches Gift gefunden wurde. «Zum Glück ist damals nichts passiert.»

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