Rahm ist die fetthaltige Phase der Milch und die Milch kommt direkt von der Kuh. So haben wir es zumindest alle irgendwann einmal in der Schule gelernt. Also eigentlich ein ganz natürlicher Prozess.
Was hat dann der E-Stoff E407 im Rahm zu suchen? Und war der schon immer Bestandteil vom Rahm oder wurde der Stoff klammheimlich irgendwann beigemischt? Dies möchte «Espresso»-Hörer Reto Ansorge wissen.
Natürlich – nicht chemisch
Beim Bund gibt es eine Liste mit erlaubten Zusatzstoffen, und bei E407 steht dort: Carrageen. «Carrageen ist ein Rotalgenextrakt, also nichts Chemisches, sondern ein rein natürlicher Stoff, der aus Rotalgen gewonnen wird», erklärt Lorenz Hirt, Präsident der eidgenössischen Kommission für internationale Lebensmittelsicherheit.
E407 sei sogar in Babynahrung enthalten. Der Zusatzstoff sei also in keinster Weise schädlich für den Menschen, sagt Lorenz Hirt weiter.
E-Nummer obligatorisch
Warum also ist eine natürliche und gesunde Zutat als E-Nummer auf der Zutatenliste getarnt? Viele Konsumentinnen und Konsumenten verbinden einen E-Zusatzstoff automatisch mit etwas Chemischem.
«Das muss nicht zwingend Chemie sein», meint Lorenz Hirt. «Es ist gesetzlich vorgegeben, dass jeder Zusatzstoff eine E-Nummer hat, das kann Vitamin C sein oder eben wie beim Rahm Rotalge.»
Zusatzstoffe als optische Verschönerung
E407 sei nicht unbedingt nötig im Rahm, meint Lorenz Hirt von der eidgenössischen Kommission für Lebensmittelsicherheit.
Es sei eine rein optische Angelegenheit:
«Carrageen dient dazu, dass der Rahm nicht weiter entrahmt. Beispielsweise bei einem Kaffeerähmchen können Sie oft oben am Deckel eine kleine Fettschicht erkennen. Das passiert, wenn der Rahm sich weiter scheidet und die Fett,- und die Milchschicht sich trennen. Die Milch wird dann klumpig und ist optisch nicht mehr sehr ansprechend.»
Auch Bio-Rahm kann Zusatzstoffe enthalten
Wer auf Nummer sicher gehen will und Rahm ganz ohne Zusatzstoffe kaufen möchte, setzt auf Bio-Rahm. Aber unbedingt darauf achten, dass die Bio-Suisse-Knospe darauf abgebildet ist.
Nur dieses Label garantiert ein Zusatzstofffreies Produkt. Carrageen im Rahm ist laut der Bioverordnung des Bundes nämlich erlaubt.
Zusatzstoffe im Rahm? «Das gibt es schon seit Menschengedenken», sagt Rolf Etter, Kantonschemiker des Kantons Zürich. Bereits in der Zusatzstoffverordnung von 1986 ist Carrageen (E407) für Rahm als zulässig aufgelistet.