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«Espresso Aha!» Warum im Duty-Free-Shop die Bordkarte kontrolliert wird

Wer im Duty-Free-Shop am Flughafen einkauft, muss an der Kasse die Bordkarte zeigen. Dies, obwohl er schon eingecheckt hat und sich ansonsten gar nicht in diesem Bereich des Flughafens aufhalten dürfte. «Espresso Aha!» erklärt, weshalb die Bordkarte im Duty-Free-Shop nochmals kontrolliert wird.

Nicht jeder Passagier, der eingecheckt hat, darf im Duty-Free-Shop einkaufen. Miroslaw Ritschard, stellvertretender Leiter der Zollstelle am Flughafen Zürich, erklärt die gesetzliche Regelung: «Sie dürfen unter der Bedingung im Duty-Free zollfreie Artikel kaufen, dass Sie direkt ins Ausland fliegen.»

Nur für den Export erlaubt

«Espresso Aha!»

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Nun könne es sein, dass jemand nur einen Inlandflug von Zürich nach Genf gebucht habe. Dann dürfe er keine solchen Artikel kaufen. «Die Kontrolle erfolgt eben mit dem Boarding-Pass», so Ritschard weiter. Leute mit einer Bordkarte für einen Inlandflug müssten die entsprechenden Waren an der Kasse zurücklassen. Die Waren im Duty-Free-Shop seien für den Export bestimmt und daher von der Mehrwertsteuer, der Alkohol- oder Tabakabgabe befreit.

Vor einigen Jahren habe man die Möglichkeiten für den Einkauf im Duty-Free-Shop noch erweitert, sagt der stellvertretende Leiter des Zürcher Flughafenzolls: «Wenn Sie aus dem Ausland in die Schweiz einreisen, können Sie ebenfalls bei den Tax-Free-Shops in den Ankunftshallen am Flughafen Zürich einkaufen.» Aber auch hier müsse man beim Einkauf den Boarding-Pass vorweisen.

Grenzenlos shoppen geht nicht

Duty-free einkaufen bedeutet nicht, dass man im Shop so viel kaufen und in die Schweiz einführen kann, wie man will: «Ab und zu meinen die Leute, die zollfrei einkaufen, dass sie diese Waren bei der Einreise in die Schweiz nicht versteuern müssen», sagt Miroslaw Ritschard. Es würden aber dieselben Einfuhrbestimmungen gelten, wie für andere Einkäufe.

Zoll-App schafft Klarheit

Hilfreiche Links:

Konkret heisst dies: Man darf nur Duty-Free-Einkäufe bis zu einem Wert von 300 Franken unversteuert einführen. Hat man im Ausland bereits andere Waren eingekauft, wird dieser Betrag mit dem Wert der Duty-Free-Einkäufe zusammengerechnet. Hat man also im Ausland und im Duty-Free-Shop zusammen für mehr als 300 Franken eingekauft, sind die Waren zu verzollen. Um solche Missverständnisse zu vermeiden, hat der Zoll eine eigene App mit den aktuellen Zollbestimmungen herausgegeben.

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