Erna Forster aus Kreuzlingen möchte einen ganzen Stapel alter Bankbelege entsorgen. «Ich habe keinen Aktenvernichter», schreibt sie «Espresso». Zerreissen sei mühsam. Also ins Altpapier damit? Bei diesem Gedanken ist ihr nicht wohl. Was, wenn jemand den Stapel aufreisst?
Missbrauch ist leicht möglich
Eigentlich könne nichts passieren, wenn die Auszüge in falsche Hände geraten, heisst es bei der Zürcher Kantonalbank. Ohne Code, Passwort oder amtlichen Ausweis sei ein Bargeldbezug oder eine Überweisung nicht möglich. Der stellvertretende Bankenombudsman Rudolf Schenker ist anderer Ansicht, ebenso der eidgenössische Datenschutzbeauftragte.
Bankauszüge gehören nicht ins Altpapier
Finde jemand im Internet zum Beispiel die Unterschrift des Kontoinhabers, drohe ein Missbrauch. Oder ein gewiefter Betrüger rufe den Kontoinhaber an, gebe sich aufgrund der Informationen auf den Auszügen als Kundenberater aus und versuche so, an die Zugangsdaten des Betroffenen zu kommen. Aus diesem Grund ist für den Bankenombudsman wie für den Datenschutzbeauftragten klar: Alte Bankauszüge gehören nicht ins Altpapier und besser auch nicht in den Kehrrichtsack. Denn auch der könnte in falsche Hände geraten.
Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich also einen Shredder anschaffen. Oder bei seiner Bank, im Büro oder bei Bekannten fragen, ob man alte Dokumente zum shreddern bringen darf.
Bei der Kehrrichtverbrennung nachfragen
Für Erna Forster gibt es noch eine weitere Lösung: Sie kann ihre Unterlagen nach Kreuzlingen bringen, zur regionalen Annahmestelle der kantonalen Kehrrichtverbrennung. Dort kann sie die Papierstapel selber in den Trichter werfen und zuschauen, wie sie zerkleinert und vernichtet werden. Kostenpunkt: 16 Franken pro 80 Kilogramm.
Wer nur alle paar Jahre Akten zu entsorgen hat, fährt mit dieser Variante günstiger, als mit einem eigenen Aktenvernichter. Und: Diesen Service nutzen können übrigens auch Personen, die nicht im Thurgau wohnen.