Entspannte Ferien in noblem Ambiente erhoffte sich ein «Espresso»-Hörer aus Murten, als er für sich und seine Mutter ein Grand Hotel an der italienischen Riviera buchte. Dafür zahlte er vorab online auch happige 2500 Franken. Vor Ort dann die grosse Ernüchterung: Das Haus war höchstens auf einem mittelprächtigen Level.
«Reine Fantasienamen»
Sich nachträglich gegen diese Enttäuschungen wehren kann man nicht, denn solche Hotelbezeichnungen sind nicht geschützt, erklärt der Schweizer Reiseombudsmann Franco Muff: «Jeder, der ein grosses Haus mit einem respektablen Bau hat, kann sich den Namen Grand Hotel geben», sagt Muff.
«Das sind reine Fantasiebezeichnungen», doppelt Thomas Allemann vom Hotelverband «Hotelleriesuisse» nach: «Manche dieser einst luxuriösen Häuser haben heute an Grandezza verloren.»
Einst sei «Grand» tatsächlich noch ein Garant für Luxus gewesen. Heute sei die Sterne-Klassifizierung entscheidend. Deshalb gebe es viele «Grand Hotels», die mangels Investitionen nur noch wenige oder gar keine Sterne mehr haben, so Allemann. Für Liebhaber alter Bauten habe dies aber durchaus noch seinen Reiz.
Zertifikate und Gütesiegel beachten
Auch für alle anderen Hotelbezeichnungen wie Wellness-, Familien-, Bike-, Design- oder Boutiquehotels gilt: Jeder kann sein Haus im Prinzip so nennen. Es gibt aber Zertifikate und Siegel von Hotelketten oder Prüfstellen, die den Namen an gewisse Kriterien knüpfen.
In der Schweiz beurteilen Experten, ob ein Designhotel tatsächlich durch ein aussergewöhnliches Design besticht, in Deutschland beurteilt die Prüfstelle TÜV das Wellnessangebot bei Wellness-Hotels. Deshalb empfiehlt Hotelspezialist Allemann: «Achten Sie auch auf solche Siegel.»
Sonderfall «Hotel Garni»
Ein Sonderfall ist das «Hotel Garni». Per Definition ein Hotel, das nur ein Frühstück anbietet. Weil «Garni» im Französischen aber offenbar einen anrüchigen Beigeschmack hat – es gilt als Stundenhotel – weigern sich manche Hoteliers in diesem Sprachraum, ihr Frühstückshotel mit «Garni» zu bezeichnen.