Darum geht's: Im Dezember 2026 erhalten Rentnerinnen und Rentner in der Schweiz zum ersten Mal eine 13. AHV-Rente ausbezahlt. Im ersten Jahr kostet diese den Staat 4.2 Milliarden Franken. Noch ist unklar, wie die zusätzlichen Ausgaben finanziert werden sollen. Ein Hörer des SRF Konsumentenmagazins «Espresso» hat festgestellt, dass er wegen der 13. AHV mehr Steuern bezahlen muss. Er fragt sich, ob diese Mehreinnahmen direkt in den AHV-Topf zurückfliessen und so zur Finanzierung beitragen könnten.
So hoch sind die Steuereinnahmen: Das Bundesamt für Sozialversicherungen rechnet im ersten Jahr der 13. AHV mit zusätzlichen Steuereinnahmen von rund 750 Millionen Franken. Das entspricht etwa 21 Prozent der insgesamt ausbezahlten Zusatzrenten. Der grösste Teil dieser Mehreinnahmen – rund 650 Millionen Franken – fliesst an Kantone und Gemeinden. Der Bund nimmt zusätzlich etwa 100 Millionen Franken ein. Das Bundesamt betont, dass es sich dabei um Schätzungen handelt.
So will der Bundesrat die 13. AHV finanzieren: Die Landesregierung möchte die 13. AHV ausschliesslich über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer finanzieren. Vorgesehen ist eine Erhöhung des Normalsatzes um 0,7 Prozentpunkte. Es würde von heute 8,1 auf 8,8 Prozent steigen. Der Sondersatz für die Hotellerie soll von 3,8 auf 4,2 Prozent steigen und der reduzierte Satz für Güter des täglichen Bedarfs von 2,6 auf 2,8 Prozent. Laut dem Bundesrat kann die AHV damit bis 2030 stabilisiert werden. Danach brauche es weitere Reformen. Nun ist das Parlament am Zug.
Hier steht die parlamentarische Debatte: National- und Ständerat sind sich bei der Finanzierung noch uneinig. Der Nationalrat will die 13. AHV grundsätzlich wie der Bundesrat über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer bezahlen, allerdings eine weniger starke. Der Ständerat will hingegen nebst einer Erhöhung der Mehrwertsteuer auch höhere Lohnbeiträge. Das heisst, Arbeitnehmende und Arbeitgeber müssten mehr in die AHV einzahlen.
Steuereinnahmen werden zum Thema: Die Idee, die zusätzlichen Steuereinnahmen wieder in die AHV zurückzuführen wurde bisher wenig diskutiert. Die zuständige Nationalratskommission macht nun aber genau diesen Vorschlag. Im April hat sie einen entsprechenden Vorstoss eingereicht. Dieser verlangt: «(...) dass die durch die Einführung der 13. AHV-Rente entstehenden Steuermehreinnahmen bei Kantonen und Gemeinden vollständig dem Bund zufliessen, der diese Mittel direkt an die AHV weiterleitet.»