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Mundraub oder Diebstahl Darf man Früchte und Gemüse vom Feld stibitzen?

Wer beim Feldnaschen erwischt wird, riskiert eine Anzeige wegen Diebstahl und muss mit einer Busse rechnen.

Darum geht’s: «Gluschtet» hat es uns wohl alle schon, auf einer Wanderung oder einer Velotour einfach einen Apfel vom nächsten Baum zu pflücken. Oder vielleicht haben Sie auch schon Gemüse gesehen, das nach der Ernte auf dem Feld liegen geblieben ist. Eine Hörerin des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» möchte wissen, ob man beispielsweise liegengebliebene Kartoffeln mitnehmen darf: «Damit könnte man doch Food Waste vermeiden», findet sie.

«Espresso Aha!»

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Das ist die Rechtslage: Wer ungefragt einfach einen Apfel von einem Baum pflückt oder eben liegengebliebene Kartoffeln mitnimmt, macht sich strafbar. «Die Früchte oder das Gemüse gehören jenen Personen, die das Land besitzen. Und es ist an ihnen, zu entscheiden, was mit den Äpfeln oder Kartoffeln passiert», sagt Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner. Insofern: Wenn wir beim Stibitzen erwischt werden, kann uns der Landeigentümer theoretisch wegen Diebstahls anzeigen – wir müssen mit einer Busse rechnen.

Gibt es Ausnahmen? Ja. Eine Landwirtin kann beispielsweise von sich aus ein Hinweis-Schild aufstellen, dass das Mitnehmen von Fallobst erlaubt sei oder dass man direkt vom Baum pflücken dürfe. Auch Obst, das beispielsweise vom Nachbargrundstück auf Ihr eigenes Grundstück herüberwächst, dürfen Sie vielerorts bedenkenlos pflücken. Man spricht vom sogenannten Anriesrecht. Kantonal kann es jedoch abweichende Regeln geben. Es lohnt sich deshalb, sich zu informieren. Um die gute Nachbarschaft zu wahren, ist es in jedem Fall ratsam, vor dem Pflücken die Nachbarn zu fragen.

Und wenn ich den Eigentümer frage? Das ist wohl der einfachste und unbedenklichste Weg, um an Fallobst heranzukommen. Fragen Sie die Landeigentümerin, ob Sie etwas mitnehmen dürfen. Dazu rät auch der Schweizerische Bauernverband auf Anfrage: «Es spricht absolut nichts dagegen, beim entsprechenden Besitzer kurz nachzufragen, ob er oder sie einverstanden ist. So kann dieser auch beurteilen, ob es unproblematisch ist, wenn z. B. der Kartoffelacker betreten wird.»

Wo ist Selberpflücken erlaubt? Es gibt zahlreiche Orte in der Schweiz, wo die Landbesitzer das Selberpflücken ausdrücklich erlauben. Eine Übersicht gibt es auf der Seite Selberpflücken.ch. Zudem kann man über Mundraub.org Orte finden, an denen man sich ebenfalls bedenkenlos bedienen kann.

Radio SRF 1, Espresso, 21.7.2025, 8:10 Uhr

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