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«Schlauer i d’Wuche» Bahn-Ersatzbusse auf der Autobahn: Keine Gurtenpflicht?

Eine Passagierin wundert sich, dass man sich nicht anschnallen muss. Doch das Gesetz macht beim ÖV eine Ausnahme.

Ist der Bahnverkehr unterbrochen, kommen Ersatzbusse zum Einsatz. Zurzeit unter anderem im St. Galler Rheintal zwischen Buchs und Altstätten. Eine Passagierin, die mit einem solchen Ersatzbus unterwegs war, wundert sich, denn der Ersatzbus fährt ein Stück weit auf der Autobahn. Angurten? Fehlanzeige. Die Leute seien teilweise gestanden und das Gepäck sei ungesichert gewesen. Sie fragt sich: «Ist das erlaubt?».

Ausnahme für ÖV-Busse und Postautos

Die Antwort: Ja. Die Verkehrsregelnverordnung VRV des Bundes nimmt Lenkerinnen und Lenker sowie Passagiere von Bussen und Postautos konzessionierter Transportunternehmen im regionalen fahrplanmässigen Verkehr von der allgemeinen Gurtentragpflicht aus (VRV, Art.3a, Abs.2). «Im Rahmen des konzessionierten Verkehrs dürfen auch Autobahnen befahren werden», sagt Guido Bielmann, Mediensprecher des Bundesamtes für Strassen (Astra) im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso».

Müssten sich die Passagiere im Pendlerverkehr mit vielen Haltestellen ständig an- und abschnallen, könnte der Fahrplan nicht mehr eingehalten werden
Autor: Guido Bielmann Mediensprecher Astra

Fahrplan könnte nicht eingehalten werden

Diverse Vorschriften des Strassenverkehrsrechts zielen laut Astra darauf ab, öffentlichen Linienbussen im regionalen Verkehr die Einhaltung der zeitlich oft eng getakteten Fahrpläne zu erleichtern. Müssten sich die Passagiere im Pendlerverkehr mit vielen Haltestellen ständig an- und abschnallen, könnte der Fahrplan nicht mehr eingehalten werden, so Bielmann. «Und man möchte ja, dass ein Bus fahrplanmässig vorwärtskommt», so Bielmann. Zudem wären keine Stehplätze mehr möglich, wenn Anschnallen Pflicht wäre.

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Profis am Steuer

Der Astra-Sprecher gibt aber zu bedenken, dass man in ÖV-Bussen grundsätzlich sehr sicher unterwegs sei. Die Fahrerinnen und Fahrer seien schliesslich ausgebildete Profis, und es komme sehr selten zu Unfällen. So seien auf Schweizer Autobahnen und Autostrassen beispielsweise im Jahr 2022 rund 7800 Unfälle registriert worden. Ein einziger betraf einen Bahnersatzbus auf einer Autobahn. Zum Glück auch nur ein Unfall mit Sachschaden und ohne Verletzte.

Reisecars und Vereinsbusse: Angurten ist Pflicht!

Die Ausnahmeregelung für den ÖV ändert natürlich nichts daran, dass die Gurtenpflicht im Privatverkehr eine höchst sinnvolle Vorschrift ist, die schon unzählige schwere Verletzungen verhindert hat. Und deshalb gilt sie auch für Reisecars oder Vereinsbusse, also Busse, die ausserhalb eines Fahrplans und der konzessionierten Linien unterwegs sind. Jene Fahrzeuge müssen mit Gurten ausgerüstet sein.

Espresso, 22.05.23, 08:13 Uhr

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