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«Schlauer i d’Wuche» Ferienjobs für Schüler: Was ist 2023 noch möglich?

Beim Grossverteiler, auf dem Bauernhof oder in der Badibeiz mithelfen – es gibt Möglichkeiten. Ein Überblick.

Wer jetzt – gut einen Monat vor Beginn der grossen Ferien – auf die Suche geht, braucht etwas Glück, um noch einen Ferienjob zu ergattern. Einsatzmöglichkeiten für Sekundarschülerinnen und Gymnasiasten gibt es aber noch in verschiedenen Branchen, wie eine Umfrage des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» zeigt.

Im Supermarkt

Bei den Grossverteilern bieten zum Beispiel Coop und Migros sowie Aldi Ferienjobs an – Coop und Migros für Jugendliche ab 15 Jahren, Aldi ab 16 Jahren. Coop und Migros empfehlen, direkt bei einer Filiale nachzufragen. Das ist wohl auch bei anderen Geschäften das einfachste Vorgehen. Bei Aldi kann man online nachsehen, ob und wo noch freie Ferienjobs verfügbar sind.

Auf dem Bauernhof

Der Verein Agriviva vermittelt zahlreiche Hilfseinsatz-Möglichkeiten auf Bauernhöfen in der ganzen Schweiz. Online können Jugendliche ab 14 Jahren unter anderem auch die Tätigkeit näher bestimmen: «Das geht vom Ausmisten und Tiere putzen über die Feldarbeit, Kinderbetreuung bis hin zur Weinlese oder der Arbeit im Hofladen», sagt Geschäftsleiterin Katharina Teuscher. Während der Sommerferien beträgt die Mindestdauer eines Einsatzes zwei Wochen.

Hinweis: Agriviva bezahlt für solche Einsätze je nach Alter zwischen 12 und 20 Franken pro Tag , nicht pro Stunde wie im Audiobeitrag oben erwähnt. Dazu kommen kostenlose Verpflegung und Übernachtung.

Schulhaus putzen

Der Klassiker aus früheren Jahren wird heute bei weitem nicht mehr in jedem Schulhaus angeboten. Aber es gibt immer noch Schulleitungen und Hausdienste, die froh sind um tatkräftige Unterstützung bei der Gebäudereinigung. Am besten direkt vor Ort nachfragen.

«Espresso Aha!»

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Bei der Post

Einst auch ein Klassiker, bietet die Post heute kaum noch solche Einsätze an, wie die Medienstelle mitteilt. Das liege unter anderem daran, dass man unterdessen verschiedene einfache Tätigkeiten automatisiert habe oder Arbeiten, die früher «Ferienjobber» verrichteten, an Drittfirmen ausgelagert habe.

In der Beiz

Es sei gut möglich, dass gewisse Betriebe Ferienjobs anbieten, schreibt der Branchenverband Gastrosuisse auf Anfrage. Am besten kontaktiere man die Betriebe direkt. «Ein 5-Sterne-Hotel wird eher keine Schüler und Schülerinnen anstellen, ein Badi-Restaurant schon eher.» Wichtig sei, dass die Jugendschutzbestimmungen eingehalten würden. So dürfen etwa Jugendliche unter 16 Jahren nicht in der Bedienung eingesetzt werden.

Auf dem Bau

Als Ferienjob für unter 18-Jährige nicht möglich. Sämtliche Tätigkeiten auf dem Bau seien als gefährlich eingestuft und deshalb nur Erwachsenen und Jugendlichen in einem Lehrverhältnis erlaubt, schreibt der Schweizerische Baumeisterverband.

Das gilt rechtlich

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Das Arbeitsgesetz erlaubt Erwerbsarbeit grundsätzlich erst ab 15 Jahren. Für unter 18-Jährige sind alle gefährlichen und riskanten Arbeiten verboten – wie etwa auf einer Baustelle – sowie die Beschäftigung in gewissen Bereichen wie Bars, Nachtclubs, im Zirkus oder in der Schaustellerei. Jugendliche ab 13 Jahren dürfen nur leichte Arbeiten verrichten. Unter diesem Limit sind Einsätze bei Sport- und Kulturveranstaltungen möglich, aber nur unter speziellen Bedingungen und mit der Bewilligung einer kantonalen Behörde. Die Pro Juventute empfiehlt für Ferienjobs einen generellen Mindestlohn von 15 Franken pro Stunde (bis und im Alter von 14 Jahren) und dann eine Steigerung je nach Alter. Viele Branchen orientieren sich hier auch am Gesamtarbeitsvertrag. Die Arbeitgeber hätten gegenüber minderjährigen und unqualifizierten Ferienjobbern auch eine erhöhte Fürsorgepflicht, schreibt Nicole Cornu, die beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) für die Bildung zuständig ist.

Weiterführende Links

Espresso, 12.06.23, 08:13 Uhr

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