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Schlauer i d’Wuche Spendenaufruf trotz Stopp-Werbung-Kleber?

Einem «Espresso»-Hörer aus Basel ist der Massenversand einer Hilfsorganisation sauer aufgestossen.

Ein Mann aus Basel ärgert sich über Post der Hilfsorganisation Helvetas. Er wehrt sich nämlich mit einem Stopp-Werbung-Kleber ausdrücklich gegen nicht adressierte Werbesendungen. Nun hat er dennoch ein Couvert der Hilfsorganisation im Briefkasten.

Im Adressfeld heisst es: «An alle Menschen in diesem Haus, die Wasser trinken.» Der Mann fragt sich, ob sich Helvetas mit einer solchen Pseudo-Adresse quasi in seinen Briefkasten schmuggelt.

Sendungen von Hilfsorganisationen sind erlaubt

Eigentlich sind die Bestimmungen für nicht adressierte Werbung, also kommerzielle Sendungen, klar. Im entsprechenden Reglement der Post heisst es: «Diese Sendungen werden nicht in Briefkästen zugestellt, die mit einem Vermerk ‹Stopp keine Werbung› gekennzeichnet sind.» Dies gilt auch für alle anderen Verteilorganisationen.

Die Bestimmungen unterscheiden aber zwischen kommerziellen und offiziellen Sendungen. Und als «offizielle Sendungen» gelten teilweise eben auch jene von Hilfsorganisationen. Konkret: «Sendungen von gemeinnützigen, steuerbefreiten Organisationen, die von der Stiftung ZEWO zertifiziert sind oder deren gemeinnütziger Charakter aus anderen Gründen unbestritten ist.»

Was sind offizielle Sendungen?

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  • Sendungen von Behörden, von Verwaltungen und öffentlichen Unternehmen des Bundes, von Kantonen und Gemeinden, soweit diese Absender mit ihren unadressierten Sendungen nicht vorwiegend kommerzielle Zwecke verfolgen
  • Amtliche Anzeiger und andere amtliche Publikationsorgane
  • Sendungen von politischen Parteien
  • Sendungen von überparteilichen Komitees, die in einem konkreten Zusammenhang mit bevorstehenden Wahlen und Abstimmungen stehen
  • Sendungen nicht kommerzieller Natur, die dem Informationsbedürfnis einer breiten Öffentlichkeit entsprechen (beispielsweise Blutspendeaufrufe / Informationen über Bauvorhaben / Lärm oder Verkehr / Unterbruch von Versorgungsleitungen wie Strom, Wasser, Gas, Telefon / Sirenentests)
  • Sendungen von Entsorgungs- und Recyclingunternehmen (Kleider- und Schuhsäcke, Batteriebags etc.)
  • Sendungen von gemeinnützigen, steuerbefreiten Organisationen, die von der Stiftung ZEWO zertifiziert sind oder deren gemeinnütziger Charakter aus anderen Gründen unbestritten ist; nicht jedoch kommerzielle Prospekte mit Shopartikeln

Quelle: www.post.ch

Helvetas bedauert, kann es aber nicht ändern

Die Mediensprecherin von Helvetas schreibt «Espresso», man bedauere, wenn man jemanden mit dem Versand verärgert habe. «Auch wenn der Versand zulässig ist, würden wir den Wunsch von einzelnen Empfänger/-innen, keine Post von uns zu erhalten, gerne akzeptieren. Leider ist dies bei unadressierten Streuwürfen jedoch nicht möglich, da keine der Verteilorganisationen die Option, einzelne Adressen auszuschliessen, anbietet.»

Zwei bis dreimal pro Jahr versende Helvetas unadressierte Spendenaufrufe, um neue Spendende zu finden.

«Espresso Aha!»

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Jeden Montag beantworten wir in der Rubrik «Espresso Aha!» eine Frage aus dem Publikum. Haben auch Sie eine? Senden Sie sie uns!

Espresso, 30.10.2023, 08:10 Uhr

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