Zum Inhalt springen

«Schlauer i d’ Wuche» Wo darf die Polizei Blitzkästen platzieren?

Theoretisch könnte eine Radarfalle auch gleich hinter einer Tempotafel stehen. Doch die Polizei zieht andere Orte vor.

«So fies», enerviert sich eine Autofahrerin, «ein Blitzkasten gleich hinter dem Temposchild!» Und das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» fragt, ob das überhaupt erlaubt ist.
«Das ist erlaubt», erklärt Kommunikationschef Christian Bertschi von der Kantonspolizei Luzern. Überall an einer Strasse sei ein Blitzer erlaubt.

Ob es verhältnismässig sei, das sei eine andere Frage, und deshalb sei dies kein guter Standort. Vielmehr zählten andere Kriterien: Ist der Standort ein Unfallschwerpunkt, ist er auf einem Schulweg oder ist es ein Ort, an dem bei Kontrollen immer wieder Übertretungen stattfinden? Auch könnten Gemeinden einen Antrag stellen für eine Tempokontrolle.

«Wir wollen nicht möglichst viel Geld machen»

Christian Bertschi erklärt weiter, dass aufgrund dieser Kriterien die Verkehrspolizei entscheide, wo ein Geschwindigkeitsmessgerät aufgestellt werde. Das Ziel sei sicher nicht, möglichst viele Bussen zu verteilen: «In den letzten Jahren haben wir das Bussenbudget nie erreicht, welches vom Kantonsrat aufgestellt wird. Uns geht es darum, dass wir möglichst viele Fahrzeuge messen können. Und wenn die Quote der Übertretungen dann tief ist, ist das umso besser.»

Warnungen sind erlaubt, wenn es der Kanton macht

Der Kanton Luzern veröffentlicht die Standorte der fixen und halbmobilen Radargeräte im Internet und passt die aktuellen Daten stündlich an. Ähnlich machen das zum Beispiel die Kantone Schaffhausen und St. Gallen. Verkehrspsychologen begrüssen diese Transparenz, weil sie offenbar zu mehr Vorsicht bei den Autofahrerinnen und Autofahrern führt.

«Espresso Aha!»

Box aufklappen Box zuklappen

Jeden Montag beantworten wir in der Rubrik «Espresso Aha!» eine Frage aus dem Publikum. Haben auch Sie eine? Senden Sie sie uns!

Beim Bundesamt für Strassen (Astra) präzisiert Mediensprecher Thomas Rohrbach: «Warnungen vor Verkehrskontrollen sind verboten, wenn man etwas dafür bezahlen muss oder wenn sie von privaten Anbietern öffentlich bekannt gegeben werden.» Nicht erlaubt sind also kommerzielle Anbieter von Radar-Warn-Apps und entsprechende Gruppen auf Social-Media-Plattformen.

Eine SMS an eine Kollegin jedoch, welche denselben Heimweg habe, sei nicht verboten. Solange dies unter vier Augen bleibe. 

Espresso, 24.04.23, 08:13 Uhr ; 

Meistgelesene Artikel