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«Schlauer i d’Wuche» Zu viel gespendet: Was nun?

Eine Null zu viel und schon ist es passiert: Man zahlt zu viel ein. Doch kann man Spenden einfach zurück fordern?

Es kann immer mal passieren, dass man zum Beispiel im E-Banking eine falsche Zahl eingibt. Doch was, wenn der Betrag an ein Hilfswerk ging? Die Antwort ist: «Kein Problem, aber…».

Wir haben einige Spendenorganisationen angefragt und grundsätzlich kann man einfach anrufen oder eine E-Mail schreiben und den entsprechenden Betrag zurückzufordern. Die meisten Spender würden eine Fehlzahlung auch schnell bemerken, schreibt die Glückskette. Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) erklärt auf Anfrage, dass es nicht sehr oft vorkomme, dass jemand falsch spendet, aber immer mal wieder. Pro Jahr macht das SRK circa 100 solcher Rückerstattungen.

«Espresso Aha!»

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Nach einem Jahr wird es schwieriger

Wichtig ist, dass sich ein Spender schnell meldet, denn je länger eine Spende zurück liegt, desto komplizierter wird es für die Spenderorganisation. Rechtlich gesehen ist eine Spende grundsätzlich eine Schenkung, d.h. man kann sie innerhalb von einem Jahr zurückfordern. Bei der Caritas gab es jedoch schon den Fall, dass jemand das Geld für eine Patenschaft über 20 Jahre zurückgefordert hat. Ein absoluter Ausnahmefall bei dem der Spender auf die Kulanz des Hilfswerkes angewiesen ist. Schliesslich wurde dieses das Geld schon für das entsprechende Projekt ausgegeben. Ausserdem kann man in der Schweiz Spenden von den Steuern abziehen und auch dies passiert einmal pro Kalenderjahr. Das UNHCR schriebt indes auch auf Anfrage, dass sie nur Rückerstattungsanfragen annehmen von Spenden, die noch nicht länger als ein Jahr zurück liegen.

Espresso, 15.08.22, 08:13 Uhr

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