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Fragen und Antworten Experten-Chat zu Balkon-Solaranlagen

Die Fachrunde beantwortete im Live-Chat Ihre Fragen. Hier das Protokoll.

Fachpersonen im Live-Chat

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Karin Weissenberger
Leiterin Beratungsteam beim Wohneigentümerverband Casafair

Fabian Gloor
Jurist beim Mieterinnen- und Mieterverband

Wieland Hintz
Fachspezialist Photovoltaik beim Bundesamt für Energie

Christof Bucher
Professor für Solartechnologie an der Berner Fachhochschule

Chat-Protokoll:

Grüezi. Ich hab mich vor einigen Monaten detailliert über eine Plag and Play Solaranlage informieren lassen und habe folgendes grundlegendes Problem in Erfahrung gebracht. In jedem Haushalt hat es 3 Phasen. Wird die Anlage z.B. an der Phase Rot angeschlossen, können nur Stromabnehmer die an dieser Phase angeschlossen sind von der Anlage profitieren. Alle Geräte die an den andern beiden Phasen angeschlossen sind können diesen Strom nicht verwenden. Wir haben unseren alten Stromzähler (Ferraris Zähler) durch einen der neusten Generation auswechseln lassen, auch mit diesem Zähler funktioniert der Phasenausgleich nicht. Ist diese Aussage korrekt? Besten Dank und fG.

Christof Bucher: Auch die neuen Zähler sollten phasensaldierend messen resp. abrechnen. Deshalb sollte dies kein Problem darstellen.

Wie kann man am effektivsten die PV von Schnee befreien?

Christof Bucher: Steil installieren, z. B. am Balkon. Ab ca. 30-40° rutscht der Schnee recht schnell von selbst ab. Sonst hilft wohl nur händisches Schneeräumen. Aufpassen, dass die Module nicht verkratzen! Theoretisch könnte man die Module «rückbestromen» und so heizen. Es gibt aber soweit ich weiss derzeit keine Wechselrichter, die das anbieten.

Guten abend die Damen und Herren, In der Sendung ging nicht hervor wieviel die Zusatzinstallation für die Eigennutzung des Stromes kostet. Generell sind ja PV Anlagen ans EW Netz angeschlossen und der Strom fliesst nur dort ein. Eine Abänderung für direkte Eigennutzung braucht eine Zusatz Installationen welche auch kostet. Ausserdem wohin fliesst der produzierte Strom wenn er nicht selber verwendet wird ? Diese Angaben dürfte die Zuhörer und Anwender auch interessieren. Mit bestem Dank und Mit freundlichen Grüssen

Wieland Hintz: Wenn im Haushalt gleichzeitig Strom verbraucht wird, wird automatisch der Strom der Balkonanlage verwendet. Erst wenn die Produktion den Verbrauch übersteigt, wird ins Netz eingespeist

Guten Tag Wir wohnen an einem Sonnenhang und würde gerne eine Solaranlage (entweder kleine auf dem Balkon oder eine grosse auf dem Dach) installieren. Nun wurde uns gesgagt von einem Feuerwehrmann, dass die Feuerwehr bei einem allfälligen Brand keine Löschung des Daches bzw Hauses vornehmen darf. Stimmt das? Gibt es doch Lösungen, bei dem ein Löschen im Feuerfall möglich macht? Vielen Dank für die Hilfe

Wieland Hintz: Nein, das stimmt so nicht. Mehr Infos finden Sie in unserem Dokument «Grundlagen zu Vorurteilen gegenüber der Solarenergie. Schlussbericht», siehe Vorurteil Nr.13: https://pubdb.bfe.admin.ch/de/publication/download/10760

Grüäzi Sind diese Panelles alle zur Zeit lieferbar zu diesem Preis, welche der heutige Kassensturz verkündete? Gruss

Christof Bucher: Wir haben sie im Oktober 2022 «anonym» eingekauft und wurden relativ rasch beliefert. Damals waren sie gut lieferbar. Einige gibt es wohl bereits nicht mehr, neue dürften am Markt sein.

Müssen versicherungstechnische Risiken gedeckt werden? Bestehen durch den Betrieb eines Elements oder mehrerer gewisse Risiken, die man als Laie nicht kennen kann?

Karin Weissenberger: Guten Abend, für eine Balkonanlage benötigen Sie keine zusätzliche Versicherung. Bei grösseren Dachanlagen ist allenfalls die Sachversicherung wegen Glasbruch zu erhöhen, zudem wir die kantonale Gebäudeversicherung die Anlage in den Wert aufnehmen, damit allfällige Elementarschäden gedeckt sind. Mit freundlichen Grüssen. Karin Weissenberger

Guten Abend, wieviel kostet die Installation einer solchen einfachen Anlage, die sicher durch einen Fachmann durchgeführt werden muss. Falls man mehr Platz zur Verfügung hätte, könnten auch doppelt oder dreifach so grosse Anlagen realisiert werden. Hätte dies erhebliche Mehrkosten aufgrund anderer Elemente (z.B. Wechselrichter) zur Folge bzw. wieviel mehr müsste man rechnen. Oder würde die erlaubte Höchstleistung überstiegen und somit nicht realisierbar? Diese Variante ist eine supergute Sache. Vielen Dank für Ihren Bescheid und Ihre Bemühungen. Freundliche Grüsse

Wieland Hintz: Am besten konsultieren Sie dazu folgendes FAQ zu Plug&Play Anlagen von EnergieSchweiz: https://pubdb.bfe.admin.ch/de/publication/download/11259

Geschätzte Herr Hintz Kann es sein das der im Beitrag gezeigte Microwechselrchter WVC von autosolar.ch keine VDE Zulassung hat, und somit im EU Raum garnicht eingesetzt werden darf. Ist er dann trotzdem in der Schweiz zulässig, wenn er die technischen Bestimmungen erfüllt? Mit bestem Dank Marco

Wieland Hintz: Da bin ich leider überfragt, wenden Sie sich doch bitte ans ESTI

Guten Abend . Kann/darf ich als Eigenheimbesitzer auch (mehrere) Balkonsolaranlagen installieren?Was ist der Nachteil gegenüber einer konventionellen (viel teureren) pv-Anlage? Kann man Kabel von balkonsolaranlagen mittels handelsüblichen Kabel verlängern? Danke für ihre Antworten

Christof Bucher: Sie dürfen insgesamt nur 600 W anschliessen, d. h. meistens nur 1 System. Das ist dann auch der Nachteil: Wollen Sie eine grössere Anlage, so müssen Sie diese professionell installieren und anschliessen lassen. Und ja, die Balkonsolaranlage können Sie auch mit einem normalen Verlängerungskabel mit der Steckdose verbinden.

Guten Abend. Ich habe beteits eine Photovoltaikanlage auf dem Dach. Diese ist angemeldet, der Strom wird per KEV quartalweise durch Ablesen des Spezialzählers vergütet. Ist es möglich, dass ich zusätzlich auf dem Balkon Panels montiere und deren Strom direkt ins Netz einspeise? Also nicht über die bestehende Anlage? Wo muss ich mich dafür melden? Danke für Ihre Antwort und gute Nacht.

Wieland Hintz: Ja, das ist möglich. Am besten wenden sie sich dazu an den Netzbetreiber

Hallo zusammen Darf ich eine Balkonsolaranlage in Betrieb nehmen auch wenn ich schon auf dem Dach unseres Hauses eine ca 10 Kwh Anlage habe ind dafür auch die einmalvergüting erhielt? Danke und Gruss

Wieland Hintz: Ja

Guten Abend. Wie verhindert das EW Rückspannung? D. h. Das EW muss im Quartier den Strom abstellen. Dann darf ich ja keinen Strom ins Netz einspeisen. Wie wird das verhindert. Besten Dank.

Wieland Hintz: Doch, sie dürfen ins Netz einspeisen. Das EW hat sogar die Pflicht den Storm abzunehmen und zu vergüten

Guten Abend Kann ein einzelner Stockwerkeigentümer eine Anlage an sein Balkon mont. Frage Müssen alle Eigentümer einverstanden sein oder gilt die Mehrheit Stimmt das ich ca.Fr.6.00 im Monat spare Besten Danke zum voraus

Karin Weissenberger: Guten Abend, für eine Montage ausserhalb des Balkons benötigen Sie die Zustimmung der übrigen Eigentümer. Und an und für sich wäre dies sogar mit Einstimmigkeit. Dies deshalb, weil die Anlage an der gemeinschaftlichen Fassade angebracht werden soll, jedoch nur einem einzelnen Eigentümer dient. Von der Einstimmigkeit kann zu qualifiziertem Mehr abgewichen werden, wenn der antragstellende Eigentümer (also Sie) sämtliche Kosten von Anschaffung und Unterhalt übernehmen und niemand von der Anlage beeinträchtigt ist. Ihre Anlage muss allenfalls entfernt werden, wenn eine gemeinschaftliche Dachanlage angeschafft wird (damit der Lastenausgleich nicht gestört wird). Mit freundlichen Grüssen. Karin Weissenberger

An Herrn Prof.Bucher, FH Burgdorf Guten Abend ! Leider habe ich die TV-Sendung verpasst und habs nur online angeguckt. Was mir in den Tabellen fehlt, sind wichtige Details. – Fabrikat des/der Module – Sind es schwere Glasmodule oder leichte Laminat-Module ? – Fabrikat / Modell des Wechselrichters – Blitzschutzkasten – DC-Hauptschalter Ich betreibe seit August ein Balkonkraftwerk in Wynigen. 2 parallelgeschaltete 310W-Panels von SunMan, in Laminatbauweise, nur 5kg schwer = String 1 1 290W-Panel von SunMan, in Laminatbauweise = String 2 Balkon ist Richtung West ausgerichtet (leider) – Wechselrichter Deye Sun 600 EU (braucht keinen FI Typ B) – der frühere Wechselrichter Envertec EVT560 gab nach 3 Wochen den Geist auf ! – Messung der Energie mit Brennenstuhl PM231 ( konnte den WR nicht ins WiFi einbinden...) – Ertrag bei trübem Hochnebelwetter 0,1-0,3 kWh/Tag – Spitzenleistung im Aug/Sept. 580W an 230V Kommentar erwünscht – danke zum Voraus ! MfG, Andreas Sommer, dipl.El.Ing. HTL/FH/STV (Burgdorf), im Ruhestand

Christof Bucher: Guten Abend Herr Sommer, das freut mich! Nicht alle haben so viel Erfahrung und Know-How wie Sie, darum hat der Kassensturz all das weggelassen. Es waren 2 Laminate dabei, der Rest waren Glas-Folien-Module (ca. 20 kg). Alle betrieben an Mikrowechselrichtern ohne separate Schalter. Wir werden in Kürze einen detaillierteren Bericht auf unserer Homepage publizieren: www.bfh.ch/pvlab.

Guten Abend ich lebe in einem EFH. Wir haben von BKW eine drei Phasen Zuleitung. Einige Geräte verwenden 2 Phasen. Der meiste Strom wird aber zwischen einer Phase und dem Nullleiter verbraucht. Die Phasen sind möglicht gleichmässig belastet. Nun speist so ein Balkonpanel nur eine Phase ein , die andern ?? Bräuchte ich da drei Anlagen und dann drei Steckdosen, je eine pro Phase? Danke. Freundliche Grüsse

Christof Bucher: Physikalisch betrachtet haben Sie Recht. Allerdings messen die Stromzähler den Strom «phasensaldierend», d. h. sie werfen alle Steckdosen (resp. alle Phasen) in einen Topf. Abrechnungstechnisch spielt es deshalb keine Rolle, auf welcher Phase Sie produzieren, und auf welcher Sie verbrauchen.

Guten Abend. Ich wollte bereits für einen Jahr ein Balkonkraftwerk montieren. Mein Vermieter hat dies jedoch abgelehnt, da dies ein technischer Eingriff ins Mietobjekt wäre und dass das Panel das Gesammtbild des Mietobjektes (6 Parteien Wohnhaus) negativ beeinflusst. Muss ich das so akzeptieren? Vor allem, habe ich im Mietvertrag nur eine Klausel, welche das anbringen von Satelliten Schüsseln verbietet und jede Mietpartei hat einen anderen Sichtschutz am Geländer montiert. Somit ist mir die Argumentation des Vermieters etwas schwammig.

Karin Weissenberger: Guten Abend, die Vermieterschaft kann tatsächlich bestimmen, was am Balkon oder Fassade angebracht werden darf. Seien dies Satellitenschüsseln, Balkonkistli nach aussen oder PV-Anlagen. Sprechen Sie nochmals mit ihrem Vermieter und sagen Sie, dass man ganz normal eine Zusatzvereinbarung für Veränderungen am Mietobjekt unterzeichnen könnte. Falls er nicht darauf eingeht, ist dies leider so zu akzeptieren. Sie könnten dann die Anlage aber innerhalb des Balkons auf den Boden stellen und anschliessen (dem zuständigen EW ist dies zu melden). Dies geht ohne Bewilligung der Vermieterschaft. Mit freundlichen Grüssen. Karin Weissenberger

Können diese „Kleinanlagen“ auch auf einem Dach montiert werden? Braucht es dazu eine Baubewilligung von der Gemeinde? Freundliche Grüsse

Wieland Hintz: Ja, aber sie sind nicht dafür gedacht, also bitte für eine korrekte Montage sogen (lassen) . Dachanalgen brauchen meistens nur eine Meldung bei der Baubehörde, aber am besten erkundigen Sie sich dort

Guten Tag Herr Gloor. Ich wohne in einer grossen Genossenschaft als Mieterin. Bis jetzt wurden die privaten Solaranlagen der Mieter noch nicht bewilligt. Was kann ich tun, damit es schneller geht mit der Bewilligung ? Vielen Dank im voraus für all Ihre Bemühungen. Freundliche Grüsse

Fabian Gloor: Guten Abend. Vielen Dank für Ihre Frage. Wenn Sie das Solarpanel im Innenbereich des Balkons montieren und dieses nicht fest mit der Fassade bzw. dem Balkon verschraubt ist, dann ist dies grundsätzlich auch ohne Bewilligung der Vermieterschaft möglich. Ich würde Ihnen trotzdem raten, bei der Vermieterschaft anzufragen. Am besten formulieren Sie ihre Frage in einem Brief und erwähnen dort, dass sie Ihr Vorhaben so schnell wie möglich verwirklichen möchten. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!

Gemäss den TV Bilder handelt es sich bei den Balkon-PV um Einphasige Geräte. Es wird also nur eine von den drei Phasen mit Strom versorgt. Kann ich nun 3 Balkon-PV Geräte, also an jeder Phase eines, anschliessen? Danke für die Info

Christof Bucher: Leider nein. Begründung ist, dass die meisten Leute nicht wissen, an welcher Phase eine Steckdose angeschlossen ist. Deshalb gilt die Grenze von 600 W pro Stromzähler, und nicht pro Phase.

Ich habe mit Interesse den Bericht des Kassensturzes gesehen. Vor zwei Jahren habe ich gegen grosse Widerstände der Gemeindewerke eine Plug and Play Anlage installiert. Der grösste Knackpunkt war dabei der vorgeschriebeneWechselrichter Typ B, der ordentlich ins Geld geht (340.-). Weshalb wurde beim Kassensturzbericht nicht darauf hingewiesen?

Christof Bucher: Da haben Sie Recht: Derzeit wird vom Eidgenössischen Starkstrominspektorat ein FI-Schutz vom Typ B vorgeschrieben. Gerade bei Wechselrichtern mit Transformatoren ist der Nutzen der Vorschrift jedoch unklar, weshalb dieser wohl auch von keinem der Anbieter verkauft wurde. Wir haben im Labor letztendlich nur das getestet, was uns geliefert wurde.

Kann ich in unserem Haus mit den 25 jährigen Elektrozählern zurückliefern. Ich nehme an, dass das nicht geht ohne Umbau vom EW. Damit kann wohl die halbe Schweiz mit veralteten Zählern nicht von einer Entschädigung der Rücklieferung profitieren. Freundliche Grüsse

Wieland Hintz: Das ist richtig. Aber momentan läuft in der Schweiz der Smart meter Rollout, bei dem die alten Zähler überall ersetzt werden. Wenden Sie sich an Ihren lokalen Netzbetreiber für die Konditionen für den früheren Einbau

Guten Abend Braucht es eine Bewilligung vom Stromanbieter für eine Solar Balkonanlage ? Und ist ein neuer smarter Stromzähler nötig oder genügt der alte Zähler mit der Drehscheibe ? Vielen Dank und freundliche Grüsse

Wieland Hintz: Dem Netzbetreiber muss die Anlage gemeldet werden. Wenn Sie für die eingespeiste Elektrizität vergütet werden wollen, benötigen Sie einen neuen Zähler. Wenden Sie sich dazu am besten an den Netzbetreiber

Guten Abend Wir sind Besitzer eines Terrassenhauses, welches Teil einer entsprechenden Ueberbauung ist. Meine Frage: Benötigen wir für eine solche Balkon-Solaranlagen, welche auf unserer Terrasse oder Dachgarten montiert werden sollte, eine offizielle Bewilligung oder das Einverständnis unserer Nachbarn ? Es besteht ein Fassadenveränderungsverbot und wir sind nicht sicher ob eine Solaranlage darunter fällt. Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort und kurze Erklärung. Mit besten Grüssen

Karin Weissenberger: Guten Abend, Als Terrassenhausbesitzer befinden Sie sich im Miteigentum zur Gesamtanlage. Das bedeutet, dass Sie ähnlich wie im Stockwerkeigentum im Aussenbereich gewissen Vorschriften der MEG einhalten müssen. Dies gilt auch für die Balkon-Solaranlage, sofern Sie diese aussen am Balkon, an der Fassade oder auf Ihrem Dach anbringen möchten. Allenfalls sind jedoch noch weitere Eigentümer interessiert, sodass Sie sich gegebenenfalls zusammenschliessen können und damit mehr Stimmkraft gewinnen. Mit freundlichen Grüssen. Karin Weissenberger

Sehr geehrter Herr Hintz, Wieviele Panels braucht es ungefähr um 600 watt zu produzieren. Warum ist es auf 600 Watt begränzt? Ist es bei jedem Mieter auf 600 watt beschränkt? 10 mieter können also 6000 Watt produzieren.

Wieland Hintz: Es braucht 1-2 Module. Nach dem ESTI beziehen wich die 600W auf einen «Bezügerleitung». M.E. somit auf jede Wohnung

Kann mit so einer Balkonanlage ein Elektroauto geladen werden? Wie lange dauert das?

Christof Bucher: Bei voller Sonneneinstrahlung würden Sie in einer Stunde ca. 600 Wh produzieren. Ein Elektroauto braucht ca. 20 kWh pro 100 km. Sie könnten pro Stunde also rund 3 km Distanz nachladen.

Guten Abend Muss man eine Bewilligung einholen. Kann man die Anlage einfach installieren und den Strom brauchen und es wird einem weniger vom E-Werk verrechnet. Müssen alle Elektrizitätswerke den Strom abkaufen. Wie ist die Situation in Bellinzona?

Wieland Hintz: Am besten konsultieren Sie dazu folgendes FAQ zu Plug&Play Anlagen von EnergieSchweiz: https://pubdb.bfe.admin.ch/de/publication/download/11259 Für die Konditionen der Stromabnahme und Vergütung in Bellinzona sollten Sie sich am besten an den lokalen Netzbetreiber wenden

Liebes Team, wir haben im Juni 2022 unsere Solaranlagen bestellt und sie wurde im Oktober auf dem Dach montiert. Allerdings ist sie nicht einsatzbar, weil der Wechselrichter erst neu statt März im Mai 2023 kommen soll. Auch die Batterie und Notstrommodul kommt nicht. Gibt es wirklich so lange Lieferzeiten? Gibt es keine Alternativen? Es soll nur eine Typen geben. Mir tut es immer weh, wenn nun die Sonne scheind und die Anlage brach liegt. Freundliche Grüsse

Christof Bucher: Ja, das ist leider derzeit ein Riesenproblem. Insbesondere europäische Hersteller haben Lieferprobleme, weil sie die Komponenten für die Wechselrichter nicht erhalten. Bei chinesischen Wechselrichtern ist die Verfügbarkeit derzeit besser.

Hallo zusammen. Muss ich mich bei meinem Stromlieferanten melden, bevor ich die Solaranlage installiere? Kann ich ein Solarpanel auch in Spanien im Ferienhaus einsetzen, ohne mich mit dem dortigen Stromlieferanten abzusprechen? Vielen Dank im Voraus für die Antwort. Gruss

Karin Weissenberger: Guten Abend, Sie müssen sich tatsächlich vor Inbetriebnahme Ihrer Anlage beim Ihrem Stromlieferanten anmelden. Dieser wird Angaben zu Ihrer Anlage wissen wollen und die nötigen Konformitätserklärungen verlangen. Wie die Situation in Spanien aussieht, ist nicht bekannt. Mit freundlichen Grüssen. Karin Weissenberger

Ich habe auf meinem Hausdach schon eine PV-Anlage von einer Leistung von 9 kW. Kann ich an meinen 2 Balkonen (2m und 6 m Länge) noch weitere Mini-PV-Anlagen an bringen?

Wieland Hintz: Plug&play Anlagen können auch zusätzlich zu fix installierten Anlagen an gebracht werden. Es dürfen einfach nicht mehr als 600W Leistung sein

Wir haben ein Einfamilienhaus mit ein grossen Balkon 40m2 Süd west. Wir möchten Solar panels installieren. Wo fangen wir an um das zu bekommen. Adressen ect. Merci

Wieland Hintz: Am besten konsultieren Sie dazu folgendes FAQ zu Plug&Play Anlagen von EnergieSchweiz: https://pubdb.bfe.admin.ch/de/publication/download/11259

Guten Abend, ich habe seit einiger Zeit bei meinem Haus so ein Balkonkraftwerk installiert. Nach einiger Zeit hat sich mein Nachbar gemeldet (vis-a-vis) und gesagt, dass bei bestimmten Sonnenständen er durch die zwei Panels zeitweise «geblendet» wird (durch sein Küchenfenster) und es stört ihn. Nun stelle ich mir die Frage, wie ist das geregelt bzw. muss ich was unternehmen? Besten Dank. P.S. Im Internet habe ich keine «verbindliche» Regelung gefunden.

Fabian Gloor: Als Mieter*in sind die verpflichtet, auf Ihre Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Man müsste dann prüfen, ob das zeitweise Blenden eine Stufe erreicht, welche als «übermässig» zu qualifizieren ist. Gewisse Störungen müssen allerdings toleriert werden. Wo die Toleranzgrenze beginnt und wo sie endet, ist teilweise schwierig zu bestimmen. Falls die das Blenden tatsächlich als übermässig beurteilt würde, könnte die Vermieterschaft von Ihnen verlangen, dass Sie die Panels so aufstellen, dass Ihr Nachbar nicht geblendet wird.

Muss ein Stockwerkeigentümer eine Bewilligung der übrigen Parteien einholen?

Karin Weissenberger: Guten Abend, Sie müssen die Bewilligung der übrigen Eigentümer einholen, wenn Sie die Anlage ausserhalb des Balkons oder an der Fassade anbringen möchten. Dies deshalb, weil diese Bauteile zum Allgemeinen Eigentum gehört. Die Gemeinschaft kann Ihnen die Installation bewilligen mit der Auflagen, diese zu entfernen, sollte eine gemeinschaftliche Anlage angeschafft werden (damit der Lastenausgleich nicht gestört wird). Sofern Sie die Anlage innerhalb des Balkons auf den Boden stellen, müssen die Miteigentümer nicht entscheiden. Mit freundlichen Grüssen. Karin Weissenberger

Die Steckdose hat einen Phasenleiter und einen Nullleiter, + E, leider ist aber gerade in ältern Gebäude die Anschlüüse L und N nicht definiert. Als kann es doch passieren , dass das Solarmodul mit dem Pasenleiten an der Steckdose auf den Nulleiter zu stehen kommt. und jetzt? welcher Laie ist da nicht überfordert?

Christof Bucher: Eine Balkonanlage ist für die Bediener:innen wie jedes andere Elektrogerät auch, einfach noch etwas intelligenter. Bevor der Wechselrichter einspeist, überprüft er, ob mit dem Stromnetz alles in Ordnung ist. Wäre etwas falsch angeschlossen, würde der Wechselrichter entweder gar nicht starten, oder der Fehler würde keine Rolle für den Betrieb spielen.

Hallo Kann ich Balkon-Solarpanels auch an die Fassade pappen und brauche ich dazu eine Baubewilligung? Habe bereits eine Solaranlage (10 jährig) möchte aber noch mehr produzieren, das Dach ist aber schon voll.... Merci und ä schöne Abe! Gruss Jürg

Karin Weissenberger: Guten Abend, grundsätzlich gilt für Anlagen an der Fassade das Gleiche, wie für Anlagen auf dem Dach. Sofern Sie nicht in einer Kernzone oder einem denkmalgeschützten Haus wohnen, gelten meist vereinfachte Anzeigeverfahren. Erkundigen Sie sich bei der örtlichen Baubehörde. Mit freundlichen Grüssen. Karin Weissenberger

In der Schweiz sind die Balkonkraftwerke auf 600W begrenzt. In Europa sind hingegen fast überall 800Watt zugelassen. Bestehen in der Schweiz ebenfalls Bestrebungen diese Grenze anzuheben?

Wieland Hintz: Nein. Das ESTI schreibt zum internationalen Vergleich der Schweizer Regeln: Die Schweiz hat bereits 2014 den Verkauf und Betrieb von steckerfertigen Plug-&-Play-PV-Anlagen mit einer maximalen Leistung von 600 W ermöglicht, dies insbe-sondere gegen den Widerstand der EU-Nachbarstaaten. Dabei kann diese steckerfertige Plug-&-Play-PV-Anlage mit einem normalen Schweizer Haushaltstecker direkt – beispielsweise auf einem Balkon – in eine bestehende Aussensteckdose eingesteckt werden. In Deutschland und in Österreich sind solche steckerfertigen Anlagen in dieser Form bis heute nicht zulässig, denn dort ist der Beizug einer Elektrofachkraft nötig. Die Elektrofachkraft muss eine separate Elektroleitung mit einer separaten Absicherung erstellen und die bestehende Aussensteckdose gegen eine neu definierte sogenannte «Energiesteckdose» auswechseln. Damit wird genau der Gedanke des steckerfertigen Erzeugnisses, welches ohne Zutun eines Elektrikers in jeder Wohnung eingesteckt werden kann, verunmöglicht.

Guten Tag Gemäss Weisung (Kanton Bern) sind Solaranlagen an Fassaden baubewilligungspflichtig. Gelten für diese plug and play Anlagen mit geringer Leistung andere Vorschriften nach Bundesrecht? Oder ist dies einfach von Kanton zu Kanton verschieden?

Karin Weissenberger: Guten Abend, dies ist tatsächlich von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Zum Teil wird auch eine Baubewilligung für die Balkonanlage nötig, in der Regel im einfachen Verfahren. Ihre örtliche Baubehörde kann Ihnen hier das Vorgehen erläutern. Mit freundlichen Grüssen. Karin Weissenberger

Guten Abend Ich beziehe den Strom von Primeo Enegie in Münchenstein Diese habe Tag und Nachtstrom Preise. Stimmt es dass wenn man so ein Plug&Play installiert dass dann der günstigere Nachttarif wegfällt? Muss man die einspeisen Steckdose von eine Elektriker irgendwie überprüfen oder absichern? Falls das alles kein Problem ist so werde ich auch so ein Modul besorgen ist doch ne gute Sache.

Wieland Hintz: Für die Tarife müssen Sie sich bitte an Primeo Energie selber wenden. Einen Elektriker braucht es nicht. Mehr Infos finden Sie hier im FAQ zu Plug&Play Anlagen von EnergieSchweiz: https://pubdb.bfe.admin.ch/de/publication/download/11259

Ich habe jüngst ein solches Balkonkraftwerk in Betrieb genommen. Wie verlangt, habe ich dieses beim lokalen Netzbetreiber gemeldet. Dieser hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass ich Kosten für einen neuen Zähler übernehmen müsse und, dass sie auch keine Vergütung für rückgespeiste Energie für solche Anlagen entrichten werden. Ist dies rechtens, besteht doch gem. Gesetzesgrundlagen eine allgemeine Abnahme- und Vergütungspflicht?

Wieland Hintz: Es ist richtig, dass gem. Art. 15 Energiegesetz und Art. 11 und 12 Energieverordnung die eingespeiste Elektrizität abgenommen und vergütet werden muss. Wenn sich der Netzbetreiber weigert, können Sie sich am besten an die Elcom wenden.

Guten Abend geschätztes Experten Team, Ich habe vor einigen Wochen mit meiner Verwalterin vereinbart ein Balkonkraftwerk zu installieren. Ich bekam auch die Erlaubnis dieses zu Installieren, jedoch nur auf den Innenseite der Staketen meines Balkons. Die Vermieterin sorgt sich um die Sicherheit und die Haftung bei einer Installation ausserhalb der Staketen. Wer Haftet bei einem Schaden in folge eines Balkonkraftwerks?

Karin Weissenberger: Guten Abend, grundsätzlich haftet der Betreiber einer Anlage, dies wären momentan Sie. Die Befürchtung der Vermieterschaft ist folgende: wenn die Anlage ausserhalb des Balkongeländers montiert ist und diese z.B. runterfällt und jemandem Schaden zufügt, so könnte die Eigentümerschaft in Haftung genommen werden. Dies deshalb, weil der Schaden in erster Linie «vom Haus aus ging». Die Eigentümerschaft kann natürlich Regress nehmen, muss dann aber nachweisen, dass Sie alles unternommen hat, den Schaden vorgängig zu verhindern. Deshalb die Aufforderung, die Anlage innerhalb des Balkongeländers zu montieren. Mit freundlichen Grüssen. Karin Weissenberger

Kann ich als Stockwerkeigentümerin eine solche Photovoltaikanlage ohne Weiteres aif meiner Terrasse montieren?

Christof Bucher: Jein: Sie müssen die Anlage beim Netzbetreiber anmelden (Formular, gratis) und ich würde Ihnen empfehlen, die Nachbarn zu informieren (falls sie die Module gut sehen können).

Wir hatten genug Platz für 2 oder 3 Solar Anlagen, wie im Film gezeigt. Dürfen wir die aufstellen? Kann das abgelehnt werden? Gibt es Kosten für mögliche Genehmigungen. Wie viel? Besten Dank. Gruss

Fabian Gloor: Wenn die Solarpanels an der Fassade oder der Aussenseite des Balkongeländers montiert, dann müssen Sie die Bewilligung der Vermieterschaft einholen. Kosten darf die Vermieterschaft für die Einwilligung nicht verlangen.

welche Bedingungen muss die elektrische Hausinstallation erfüllen, damit ein PV-Anlage sicher angeschlossen werden kann? Gibt es Brandgefahren in den Leitungen oder Installationen der Wohnung?

Wieland Hintz: Mit er Beschränkung der Anlageleistung auf 600W können solche Anlagen ohne Weiteres eingebaut werden. Das Eidgenössische Starkstrominspektorat hat dazu folgendes Merkblatt veröffentlicht: https://www.esti.admin.ch/inhalte/pdf/MUB/Deutsch/Mitteilungen/2014_2013/2014-07_plug-play_d.pdf

Wie funktioniert eine allfällige Rückerstattung durch das EWB? Braucht es einen neuen Stromzähler? Kostenpunkt? Kann ein bestehender Stromzähler durch den selber produzierten Strom auch einfach rückwärts laufen?

Christof Bucher: Das EW muss den Strom abnehmen und bezahlen. Für Sie fallen keine Kosten an. Evtl. muss der Stromzähler angepasst werden, das macht das EW aber auf eigene Kosten resp. auf Kosten der Netztarife aller Kunden.

Guten Tag Wir sind Eigentümer einer Doppelhaushälfte. Könnten wir ohne Baubewilligung und ohne Einbezig der Nachbarn am Balkon oder auf einem Gartenhaus solche Solarpannel montieren? Kanton Bern Herzlichen Dank

Karin Weissenberger: Guten Abend, Im Kanton Bern sind die Balkonanlagen bewilligungspflichtig. Erkundigen Sie sich jedoch bei der Gemeinde, welche Anforderungen nötig sind. Falls ein Baugesuch im Meldeverfahren nötig ist, könnte Ihr Nachbar grundsätzlich Einsprache erheben. Er müsste jedoch begründen, weshalb dies nicht möglich sein sollte und inwiefern der Nachbar beeinträchtigt wäre. Das Sie vermutlich keine gemeinsamen Zähler haben, sollte dies kein Problem darstellen. Mit freundlichen Grüssen. Karin Weissenberger

Ich habe schon eine PV Anlage mit Pike von 10 MW auf dem Dach. Im Winter mit Schnee wäre eine Terrasse Anlage meiner Meinung nach eine gute Ergänzung. Was meinen sie? Gruss

Wieland Hintz: Auf jeden Fall! Allerdings sollten Sie sich überlegen, ob Sie nicht gerade eine grössere Fassadenanlage als nur 600 W installieren wollen.

Ich möchte eine Balkonanlage auf dem Dach montieren. Die Bauverwaltung von Endingen verlangt eine Baueingabe, ist das richtig?

Wieland Hintz: Das entscheidet die lokale Bauverwaltung

Hallo, wie sieht das elektrotechnisch aus: Einhalten von EMV Richtlinie, Netzqaulität, Netzrückwirkungen etc. Und wie ist die Installation bezüglich electrosuisse mit Sicherheitsnaahweis einzuordnen. Mir haben diese Aspekte gefehlt. Mit freundlichen Grüssen

Wieland Hintz: Am besten konsultieren Sie dazu folgendes FAQ zu Plug&Play Anlagen von EnergieSchweiz: https://pubdb.bfe.admin.ch/de/publication/download/11259 und das Merkblatt des ESTI https://www.esti.admin.ch/inhalte/pdf/MUB/Deutsch/Mitteilungen/2014_2013/2014-07_plug-play_d.pdf

Guten Abend Warum darf ein Balkon Kraftwerk nur 600 Watt haben? Was ist mit Sets die mehr liefern können? Was wären die Folgen wenn man stärkere hat? Freundliche Grüsse

Christof Bucher: Es ist eine Risikoabwägung: Wenn Sie 600 W in eine Steckdose einspeisen und aus Versehen an einer anderen Steckdose einen Raclette-Ofen plus einen Haarföhn betreiben, müsste eigentlich die Sicherung auslösen. Das tut sie aber nicht, weil sie von der Balkonsolaranlage «entlastet» wird. Damit würden Sie Ihre Steckdose überlasten, sie könnte überhitzen und zu brennen beginnen. Bei 600 W ist das Risiko jedoch sehr klein, deshalb hat man dies zugelassen. Bei 800 W wäre das Risiko immer noch klein, aber halt ein bisschen grösser.

Guten Abend – Sehe ich das richtig, dass die Wechselrichter den Strom via einen klassischen (männlichen) Stecker an die Stechdose liefern? Liegen da nicht 230V ungeschützt frei vor (Stromschlaggefahr)?

Wieland Hintz: Die Anlagen sind technisch so ausgelegt, dass sie aus Gründen der elektrischen Sicherheit für Personen und Sachen bei einem Ausfall/einer Unterbrechung des Netzes bzw. dem Ausstecken nicht mehr produziert. Es könnten ansonsten die Steckerstifte des ausgesteckten Steckers mit der Hand berührt werden, wenn diese unter Spannung stehen.

Sehr geehrte Damen und Herren Unser Vermieter hat bereits eine Solaranlage auf dem Dach installiert (11kWp). Kann trotzdem bedenkenlos ein 'Balkonkraftwerk' installiert werden? Wird der überschüssige Strom automatisch der Stromrechnung gutgeschrieben oder muss man dies anmelden? Aktuell haben wir alle Digitale Zähler und die Daten auf ekz.ch sind auf 15 Minuten genau, was den Verbrauch betrifft.

Wieland Hintz: Ja, sie können Ihre Anlage unabhängig von der auf dem Dach installieren. Der überschüssige Strom wird nicht automatisch gutgeschrieben. Zum Vorgehen konsultieren sie am besten die FAQ zu Plug&Play Anlagen von EnergieSchweiz: https://pubdb.bfe.admin.ch/de/publication/download/11259

Soviel ich weiss sind im Aargau Fassadenanlagen bewilligungspflichtig.Nur dachanlagen wären meldepflichtig.gilt das nicht für Balkonanlagen?

Karin Weissenberger: In den meisten Fällen sind die Balkonanlagen nicht bewilligungspflichtig. Es gibt jedoch Kantone mit Ausnahmen, z.B. Bern oder Solothurn. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob eine Baubewilligung (im Anzeigeverfahren) vonnöten ist. Mit freundlichen Grüssen. Karin Weissenberger

Guten Tag, im Beitrag wird erzählt, dass der eingespiesene Strom eines Balkonkraftwerks vom EW bezahlt wird. Ist das überall so? Wie muss man da vorgehen?

Karin Weissenberger: Guten Abend, grundsätzlich müssen Sie Ihre Balkonanlage bei Ihrem EW anmelden. Und wenn Sie den nicht gesamthaft verbrauchten Strom ins Netz einspeisen möchten, so wird Ihr EW die Rücklaufsperre öffnen. In dem Falle werden Sie mit Ihrem EW auch vereinbaren, zu welchem Preis Sie den eingespiesenen Strom vergütet erhalten. Mit freundlichen Grüssen. Karin Weissenberger

Guten Abend. Wird ein Baugesuch für eine Balkonanlage benötigt?

Fabian Gloor: Wenn die Solarpanels einfach im Innenbereich des Balkons aufgestellt werden, braucht es meines Wissens keine Baubewilligung im Kanton Bern.

Hallo zusammen Darf ich von den getesteten Solaranlagen auch 2 Anlagen bei meinem Haus montieren?

Christof Bucher: Leider nein: Es dürfen pro Stromzähler nur 1x600 W installiert werden.

Braucht es für Balkonkraftwerke eine Baubewilligung im Kanton Bern?

Wieland Hintz: Wenden Sie sich dazu bitte an Ihre zuständige Baubehörde

Guten tag.. Habe gelesen das nur z.b. phase L1 (L2 Und L3 nicht) also nur eine phase unterstützt wird.Also L1 wird die balkonanlage angeschlossen. Was ist wenn z.b. die L1 nichts mehr braucht im haushalt,wo aber vom balkon der strom geliefert wird. Und dafür z.b. der kühlschrank wo bei L3 angeschlossen wurde immer was braucht. Der digitale stromzähler, zählt alle 3 phasen zusammen und nicht einzeln. Zählt nun auch der zähler langsamer da er ja strom von L1 bekommt aber nur im L3 was braucht oder wird tatsächlich nur die phase L1 wo auch die pv anlage angeschlossen wurde unterstützt? Danke für die antwort.

Christof Bucher: Es ist genau so, wie sie schreiben. Die Zähler zählen «phasensaldierend», d. h. es spielt keine Rolle, auf welcher Phase sie Strom einspeisen und auf welcher sie Strom beziehen.

Ich habe Platz für 3 Panel a 400Wp = 1200Wp Die Einspeisung beim Balkonkraftwerk ist auf 600W begrenzt. Meistens hat man ja nicht die volle Leistung. Warum wird das nirgends angeboten?

Christof Bucher: Sie werden vermutlich ein System mit 2 Modulen finden und können, wenn der Wechselrichter dies zulässt, einfach ein drittes Modul anschliessen. Der Wechselrichter wird einfach nur 600 W einspeisen. Sollte die Sonne einmal stärker scheinen, werden einfach die Module etwas wärmer.

Welche Mikro-Wechselrichter empfehlen Sie für 400 Wp-Module? Gibt verschiedene Hersteller: die Langlebigkeit und Wirkungsgrade (Schwachlicht...) sind u.a. wichtig. (Enphase, AEconversion...) 2) Viele Mikro-Wechselrichter haben ca. 315 W Leistung: können dennoch zwei zur direkten Einspeisung über die Steckdose verwendet werden (630 W anstatt max. 600 W)? 3) Wenn pro Phase 600 W eingespiesen / angeschlossen werden (mit gleicher PV-Modul-Ausrichtung); wäre dies zumindest technisch problemlos für das Stromnetz? Vielen Dank fürs beantworten.

Christof Bucher: 1) siehe unser Testbericht (umfassend demnächst auf www.bfh.ch/pvlab) 2) Nein, derzeit werden effektiv nur 600 W toleriert. Sie kaufen besser einen 600 W-Wechselrichter und schliessen dort mehrere Module an. Modulseitig gibt es keine Begrenzung. Die 600W-Limite gilt nicht pro Phase, sondern pro Stromzähler. Das Stromnetz ist dabei nicht der Flaschenhals, es ist die (theoretische) Gefahr der Überlastung der Hausinstallation bei gleichzeitiger Stromeinspeisung vom Netz und von der Balkonanlage.

Starker Einbruch des Wirkungsgrades bei hohen Aussentemperaturen Ein Kollege sagte mir kürzlich, dass er für CHF 120'000.- ein komplettes Solardach (die Solarzellen bilden gleichzeitig das physische Dach) habe installieren lassen. Im letzten Sommer 2022 bei Aussentemperaturen von >30 °C habe er Leistungseinbrüche von bis zu 80% gemessen. Frage: stimmt das?

Wieland Hintz: Es ist richtig, dass Module bei hohen Temperaturen weniger leistungsfähig sein. 80% dünkt mich extrem viel bzw. viel zu viel. Ich habe auf die Schnelle hier ein paar allgemeinverständliche Zahlen zu dem Thema gefunden: https://www.pv-magazine.de/unternehmensmeldungen/temperaturkoeffizient-von-solarmodulen-gewinnt-bei-der-kaufentscheidung-an-bedeutung/

Was ist nun die Situation mit dem FI-LS Typ B?

Christof Bucher: Offiziell wird dieser immer noch gefordert (https://www.esti.admin.ch/inhalte/pdf/MUB/Deutsch/Mitteilungen/2014_2013/2014-07_plug-play_d.pdf)

Das ESTI fordert bei Balkonanlagen zusätzlich einen Sicherheitsschalter PRCB Typ B, der die Gesamtkosten stark erhöht. Alternativ kann diese Aufgabe auch ein Wechselrichter (mit eingebauter RCMU) übermehmen. Frage 1: Wie kann ich erkennen, dass der Wechselrichter diese eingebaut hat? Würde die Norm IEC / EN 62109-1 / -2 dieses enthalten (oder auf was muss man alternativ achten)? Frage 2: Gibt es eine Kompatibilitätsliste «Wechselrichter mit RCMU», die in der Schweiz zulässig sind oder welche sind Ihnen bekannt?

Wieland Hintz: Ehrliche Antwort: Ich weiss es nicht, bitte wenden Sie sich dazu ans ESTI

Guten Tag. Ich habe eine Frage zur Leistungsbegrenzung von 600 W für Balkon-PV: Aus welchen Gründen ist die Begrenzung so tief angesetzt? Gibt es Länder in Europa, welche eine höhere Grenze haben? Ist absehbar, dass die Grenze in der Schweiz erhöht wird? Freundliche Grüsse

Wieland Hintz: DAs ESTI schriebt dazu: Die Schweiz hat bereits 2014 den Verkauf und Betrieb von steckerfertigen Plug-&-Play-PV-Anlagen mit einer maximalen Leistung von 600 W ermöglicht, dies insbe-sondere gegen den Widerstand der EU-Nachbarstaaten. Dabei kann diese steckerfertige Plug-&-Play-PV-Anlage mit einem normalen Schweizer Haushaltstecker direkt – beispielsweise auf einem Balkon – in eine bestehende Aussensteckdose eingesteckt werden. In Deutschland und in Österreich sind solche steckerfertigen Anlagen in dieser Form bis heute nicht zulässig, denn dort ist der Beizug einer Elektrofachkraft nötig. Die Elektrofachkraft muss eine separate Elektroleitung mit einer separaten Absicherung erstellen und die bestehende Aussensteckdose gegen eine neu definierte sogenannte «Energiesteckdose» auswechseln. Damit wird genau der Gedanke des steckerfertigen Erzeugnisses, welches ohne Zutun eines Elektrikers in jeder Wohnung eingesteckt werden kann, verunmöglicht.

Bitte um InverterTypen für Balkonsolar 600W mit 3 Panel Danke

Christof Bucher: die getesteten Systeme werden gleich im Beitrag vorgestellt. Weitere Details finden Sie demnächst auf der Webseite des PV-Labors der Berner Fachhochschule (www.bfh.ch/pvlab)

Guten Abend. Ich habe eine Frage zur Preisentwicklung der PV-Module generell: Können Sie einen Link angeben, in welchem die Preisentwicklung für PV-Module unterschiedlicher Leistungsklassen (Effizient) in den letzten paar Jahren dargestellt ist? Wie schätzten sie die zukünftige Preisentwicklung in 1, 3 und 5 Jahre? Freundliche Grüsse

Wieland Hintz: Unter folgendem Link können Sie Berichte des BFE mit Preisentwicklung der letzten Jahre finden: https://www.bfe.admin.ch/bfe/de/home/versorgung/erneuerbare-energien/solarenergie.html/ Ein Vorhersage ist schwierig zu treffen, ich rechne mit einer «Seitwärtsbewegung» mit Tendenz gegen unten

Sehr geehrte Damen und Herren. Wie läuft das bei plug in Solarmodulen mit dem Stromzähler? Wird der gebremst? Kann er gar rückwärts laufen? Was passiert, wenn kein Verbraucher Strom braucht? Vielen Dank für Ihre Antwort. Freundliche Grüsse

Christof Bucher: Der Stromzähler «sieht» nur die Differenz zwischen dem Stom, den Sie brauchen und dem, den die Solarmodule produzieren. Ist diese negativ (d. h. die Solarmodule produzieren mehr, als Sie brauchen), so sind alte Stromzähler rückwärts gelaufen (wenn sie entsperrt wurden), und neue Zähler speichern die Daten in einem separaten Register. Der Netzbetreiber bezahlt für diesen Strom. Sie müssen deshalb die Anlage beim Netzbetreiber anmelden.

Hallo Experten-Chat Balkon-Solaranlagen Wie lässt sich der selbst erzeugte Strom von einer Balkon-Solaranlage selbst nutzen. Braucht es dafür einen eigenen Strom-Speicher (Akkus)? Wird der Strom von dieser Anlage kommend nicht automatisch ins Netz und Strompool geliefert? Danke für ein kurzes Feedback.

Wieland Hintz: Wenn im Haushalt gleichzeitig Strom verbraucht wird, wird automatisch der Strom der Balkonanlage verwendet (auch ohne Akku). Erst wenn die Produktion den Verbrauch übersteigt, wird ins Netz eingespeist

Guten Tag Wie muss ich meine 600W Anlage beim örtlichen EW anmelden? – Telefon ? – Formular ? – Foto – Zertifikat vom Inverter? – muss Inverter eine Zulassung für die CH haben? – welche Parameter muss der I erfüllen Vielen Dank für ihr Feedback

Wieland Hintz: Konsultieren sie dazu am besten folgendes Merkblatt von EnergieSchweiz: https://pubdb.bfe.admin.ch/de/publication/download/11259

Guten Abend, wie wurden folgende Punkte bei der Berechnung der Amortisationszeit (resp. Gestehungskosten pro kWh) berücksichtigt? 1. Der Kapazitätsfaktor dürfte bei Panels am Balkongeländer weit unter 10% liegen. Mit welchen Zahlen wurde gerechnet? 2. Solarwechselrichter haben eine durchschnittliche Lebensdauer von 10-15 Jahren, Das heisst, innerhalb der 20 Jahre muss Ersatz gekauft werden. Wurde diese Investition berücksichtigt? 3. Ohne weitere Investitionen wird mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht der gesamte Strom selber verbraucht. Ein Teil wird eingespeist, u.U. ohne Einspeisevergütung dem EW geschenkt. Das schmälert die Ersparnis. Liebe Grüsse an Christof Bucher

Wieland Hintz: Konsultieren sie dazu am besten folgendes Merkblatt von EnergieSchweiz: https://pubdb.bfe.admin.ch/de/publication/download/11259

Wenn man eine neue Steckdose ab Verteilerkasten bis auf den Balkon montiert, gibt es doch keinen Grund, die Leistungsbegrenzung unter 2kWp anzusetzen. D.h. würde ich 3 neue Steckdosen, aber jeder Phase 1, könnte ich doch z.B. bei einer Attikawohnung stromtechnisch gesehen 6 kWp installieren. Wieso wird das gesetzlich verhindert? Oder gibt es eine Möglichkeit, das so zu realisieren?

Christof Bucher: Es ist verboten, weil «normale Menschen» nicht unterscheiden könnten, ob die Steckdose eine separate ist oder nicht. Zudem sind die Steckdosen nicht für den stundenlangen Dauerbetrieb geeignet. Eine 6 kW PV-Anlage müssen Sie professionell installieren und anschliessen lassen.

Guten Abend. Wenn die Sonne optimal scheint und mein Balkonpaneel 200W in der Steckdose einspeist, dann nimmt das Netz diese Leistung auf. Meine Frage: Wenn ich nun ein eigenes Gerät in der Wohnung in Betrieb nehme mit z.Bsp. 500 W Leistung, was misst dann der Netzzähler?

Christof Bucher: Der Zähler misst die Differenz, also in diesem Fall 300 W. Die Leistung der Balkonanlage speisen Sie ja auf der Haus-Seite des Zählers ein, d. h. der Zähler «sieht» einen verminderten Netzbezug.

Hallo kann ich zu einer bereits bestehenden Anlage auch noch eine Insel Anlage an das Netz anschliessen. Aktuell decken wir die Morgen und Abendsonne ab.

Christof Bucher: An der Steckdose dürfen Sie einfach nicht mehr als 600 W anschliessen (für die ganze Wohnung). Wenn Sie eine grosse PV-Anlage haben, können Sie diese problemlos mit einer Inselanlage ergänzen lassen. Die Installation muss eine Fachkraft erstellen.

Vor Inbetriebnahme muss der Stromnetzbetreiber schriftlich informiert werden. Ist das eine gesetzliche Vorschrift oder ist der Grund darin zu sehen, dass ansonsten die Installation nicht den produzierten Strom ins Hausnetz einspeisen kann? Respektive es benötigt noch zusätzliche Installationen seitens Netzbetreiber.

Christof Bucher: Ja, das ist Vorschrift. Gründe gibt es m. E. zwei: 1. Muss der Netzbetreiber wissen, mit wie viel Solareinspeisung er zu rechnen hat (1 Anlage ist egal, aber wenn es 100 im Quartier sind, wird es relevant) 2. Muss der Netzbetreiber den eingespeisten Strom vergüten. Dazu muss er ihn messen, und damit dies möglich ist, muss er den Stromzähler anpassen (wenn noch kein Smart Meter installiert ist)

Unser Balkonnachbar hat eine Solaranlage auf dem Balkon. ca. 60% hat er auf dem Boden seines Balkons platziert mit einem Neigungswinkel. Den Rest hat er aufgebaut wie eine Wand ebenfalls mit Neigungswinkel schräg über das Geländer Richtung unseren Balkon und nimmt uns damit teilweise die Sonne. Die Ansicht stört uns ebenfalls. Die Verwaltung zuckt die Achseln. Frage: was ist ohne Baubewilligung erlaubt und was benötigt auch auf dem Balkon eine Bewilligung und wie kann man eine Einsprache machen.

Fabian Gloor: Mieter*innen sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. Wenn Ihnen die Installation Ihres Nachbarn die Sonne raubt, könnte dies unter Umständen als mietrechtlichen Mangel qualifiziert werden. Suchen Sie das Gespräch mit ihrem Nachbar und erklären Sie ihm ihr Anliegen. Womöglich ist sich Ihr Nachbar gar nicht bewusst, dass Sie das Panel stört. Zeigt sich der Nachbar dagegen uneinsichtig, dann können sie sich wieder an die Verwaltung wenden. Sie muss dafür Sorgen, dass Mieter*innen die Pflicht zur Rücksichtnahme gegenseitig einhalten.

Guten Abend, ist es auch möglich den Strom ohne diesen in das Netz des Energielieferanten einzuspeisen, einfach selber zu verbrauchen. Was würde es dazu für Installationen brauchen? Gruss von Tobel

Wieland Hintz: Wenn ihr Anlage produziert und gleichzeitig Verbrauch stattfindet, wird der produzierte Storm gerade verbraucht, ohne dass er ins Netz fliesst. Man spricht dann von Eigenverbrauch

Ich bin an einer grösseren Balkon Solaranlage interessiert. Ich habe einen Balkon Richtung Süd/West und der ist 8 Meter breit und könnte so etwa Panels für 1200 Watt spitzen Peak montieren. Haben Sie mir bitte einen Lieferanten in der Region Basel, der es auch Montieren würde? Vielleicht auch mit einem kleinem Speicher. Ich habe mit meinem Stromversorger Kontakt aufgenommen, hatte nicht wirklich Interesse daran. Besten Dank und Gruss

Wieland Hintz: Hier können Sie eine Liste von Installateuren finden: https://www.solarprofis.ch/die-solarprofis/

Guten Abend. Habe bereits ein Balkonkraftwerk von solarion GmbH mit wechselrichter Max 600 watt auf West Seite seit fast 2 Jahren. Habe ein Einfamilienhaus mit einem Stromzähler. Könnte ich noch ein 2. anschliessen.? Auf Ostseite? Strom ist so teuer für Niederbipp ab 2023. Grüsse

Karin Weissenberger: Guten Abend, wenn Sie ein Einfamilienhaus besitzen, so sind Sie nicht an die 600Wp gebunden und können weitere oder stärkere Panels anbringen. Lassen Sie sich jedoch hierbei beraten, ob sich dann nicht eine andere Anlage eignet, Erkundigen Sie sich gegebenenfalls auch bei Ihrer Gemeinde, ob eine Baubewilligung nötig ist. Dies kann je nach Kanton unterschiedlich sein. Als Richtungen sind Süden und Südwesten am idealsten, allenfalls eignet sich die Ostrichtung ebenfalls gut. Mit freundlichen Grüssen. Karin Weissenberger

Grüezi Mitenand. Ich habe einen Ganzjahresplatz mit Wohnwagen und Chaletvorbau auf dem Atzmännig. Gehört zu Sankt Gallenkappel SG. Es hat einen Stromanschluss. Da ich den Winter über die Heizung immer eingestellt habe, (ca. 5 Grad Innenraum) brauche ich viel und teuren Strom. Könnte ich dies auch dafür nutzen? Gibt es da noch andere gesetzliche Vorgaben, und kann mir der Platzvermieter verbieten eine Solaranlage zu installieren? Besten Dank für Ihre Mithilfe!

Christof Bucher: Ja, da könnte eine PV-Anlage helfen. Sie müssen die Anlage beim Stromnetzbetreiber anmelden. Ob der Platzvermieter es verbieten kann, müssen Sie direkt mit ihm resp. den zuständigen Stellen / Behörden etc. klären.

Wird der durch die Plug&Play-Anlagen produzierte Wechselstrom mit dem Wechselstrom vom Netz synchronisiert und wenn ja, wie funktioniert das?

Christof Bucher: Ja, es wird Wechselstrom produziert und dieser wird mit dem Netz synchronisiert. Dazu verfügen die Plug&Play-Anlagen über einen kleinen Wechselrichter (Mikrowechselrichter, Leistungselektronik).

Balkonanlage Selbstbau: Genügt es die Konformitätserklärungen der einzelnen Komponenten zu haben, oder muss eine Konf. Erklärung über die gesamte Anlage gemacht werden?

Wieland Hintz: Gemäss den Werkvorschriften des VSE muss eine Konformitätserklärung für die gesamte Anlage vorliegen

Bei uns hats Platz für 3 Panel, also ca 1.2kWp. Darf man einen 1kW String Inverter, der auf 600W begrenzt ist, verwenden? Wie muss das dokumentiert werden? In DE spricht man ja von einer möglichen Erhöhung auf 800W, das könnte ja evtl bei uns auch kommen.

Christof Bucher: Ja, das können Sie tun. Eines der getesteten Systeme war genau so eingerichtet (leistungsbegrenzter String-Wechselrichter). Als Dokumentation empfehle ich die Verkäuferangaben. Die Anlage wird ja weder kontrolliert noch abgenommen, deshalb gibt es keine Dokumentationsvorgaben.

Darf eine Stockwerkeigentümergemeinschaft die Installation einer «Balkon-Solaranlage» verbieten? Ich bin Teil dieser StoWEG und gemeinsam mit meiner Ehefrau Eigentümer der Wohnung auf deren Balkon ich gerne eine Balkon-Solaranlage installieren möchte. 2. Kann ich eine Balkon-Solaranlage auch dafür nutzen, einen Notstrom-Akku zu laden (ohne Verbindung zum Netz)?

Karin Weissenberger: Guten Abend, wenn Sie die Balkon-Anlage ausserhalb des Geländers nutzen möchten, so benötigen Sie die Zustimmung der Gemeinschaft, da die Aussenseite des Balkons als Fassadenteil gilt. Sie müssten also einen entsprechenden Antrag an die Gemeinschaft stellen mit den genauen Angaben, was Sie installieren möchten. Die Gemeinschaft kann Ihnen diese Bewilligung erteilen mit der Auflage, sie zu entfernen, falls eine gemeinschaftliche Anlage auf dem Dach/an der Gesamtfassade beschlossen wird. Falls Sie die Bewilligung nicht erhalten, können Sie die Panels innerhalb ihres Balkons aufstellen (nicht an der Fassade anbringen), so dass sie nicht sichtbar sind. Der erzeugte Strom wird via eine Balkonsteckdose in ihre Wohnung geleitet und somit können Sie von dort direkt Ihre gewünschten Geräte anschliessen. Falls Sie keine Steckdose auf dem Balkon haben, müssten Sie dies mit einem Elektriker zusammen installieren. Mit freundlichen Grüssen. Karin Weissenberger

Wie ist die Rechtslage wenn mir der Vermieter das montieren eines Balkonkaraftwerkes auf der Aussenseite (Balkongeländer) vom Balkon / Terrasse verbietet. Kann er mir es auch verbieten die Anlage auf meiner Innenfläche aufzustellen.

Fabian Gloor: Werden die Solarpanels an der Hausfassade, der Aussenseite des Balkongeländers oder am Dach montiert, muss die Bewilligung der Vermieterschaft einholen, da das Mietobjekt in der Regel an der Balkonbrüstung endet. Der Vermieter darf die Montage folglich verbieten. Werden die Panels dagegen im Innenbereich des Balkons aufgestellt, braucht kann die Vermieterschaft dies grundsätzlich nicht verbieten

Können mehrere Anlagen kombiniert werden damit mehr Leistung ereicht haben werden.

Wieland Hintz: Nein, aus sicherheitstechnischen Gründen dürfen die 600W laut Eidgenössischen Starkstrominspektorat ESTI «pro Bezügerleitung» (sprich pro Wohnung) nicht überschritten werden. Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.esti.admin.ch/inhalte/pdf/MUB/Deutsch/Mitteilungen/2014_2013/2014-07_plug-play_d.pdf

Buon giorno – Wie viele solche Module kann mann zusammen verbinden? – Wenn nicht, kann man mehrere solche Module separat anschliessen? – Mit welche Neigung (Grad) hat man den besseren Wirkungsgrad – Werden diese Module direkt an die Steckdose eingesteckt. – Was passiert mi der nicht verwendete Energie, wird diese von den Elektrowerke zurück bezahlt? Danke und eine schönen Tag

Christof Bucher: Anzahl Module: Kommt auf die Leistung von Modulen und Wechselrichter darauf an, oft können ca. 2-3 Stück verbunden werden. Separat anschliessen: Nur, wenn die Wechselrichterleistung nicht mehr als 600 Watt beträgt. Sonst muss eine normale PV-Anlage gebaut werden (von Elektrofachpersonen) Neigung: ca. 30-50° wären optimal, aber auch am Balkon (=90%) gibt es noch ca. 70% des Energieertrags übers Jahr gesehen. Die Module werden in einen Wechselrichter gesteckt, dieser wird in die Steckdose gesteckt. Ja, die überschüssige Energie wird bezahlt. Dafür muss man die Anlage aber auch Anmelden.

Lohnt sich die Montage einer Balkonsolaranlage auch für Leute, die tagsüber nicht zu hause sind und somit auch keinen Strom verbrauchen? Das E-Auto steht auch nur nachts in der Garage.

Wieland Hintz: Auch ohne ihre Anwesenheit wird tagsüber Strom verbraucht, z.B. vom Kühlschrank oder der Wärmepumpe. Zudem vergütet ihr lokaler Netzbetreiber die Einspeisung der Energie. Mehr Informationen finden Sie in den FAQ zu Plug&Play Anlagen von Energie Schweiz: https://pubdb.bfe.admin.ch/de/publication/download/11259

Sind Balkonsolaranlagen gegen Hagel geschützt? Was wäre die Konsequenz wenn man mehr als 600 Watt verbaut?

Christof Bucher: PV-Modul haben meist «Hagelwiderstandsklasse 3» und sind damit etwa gleich stabil wie ein Autofenster. Am Balkon hängen sie ja vertikal, da passiert ihnen meistens nichts. Bei mehr als 600 W müssen Sie die Anlage professionell installieren und anschliessen lassen (wie ein Umbau ihrer Elektroverkabelung). Übrigens: PV-Module dürfen schon mehr als 600 W leisten, nur der Wechselrichter muss diese Begrenzung haben.

Guten Tag. Ich bin Eigentümer einer Wohnung in einer Überbauung mit total 34 Wohnungen. Nun möchte ich ein Solarpanel auf dem Balkon montieren. Die Verwaltung will das Thema an der nächsten Eigentümerversammlung thematisieren. Wie sieht das bezüglich einer möglichen Abstimmung aus, müssen da alle einverstanden sein oder genügt eine einfache Mehrheit. Vielen Dank und freundliche Grüsse

Karin Weissenberger: Guten Abend, damit Ihr Antrag richtig behandelt werden kann, sollten Sie möglichst genaue Angaben zuhanden der Versammlung machen, evtl. mit einer Zeichnung, damit die anderen Eigentümer sich das gut vorstellen können. Bei der Abstimmung müsste an und für sich Einstimmigkeit gelten, da es sich um eine Veränderung an der Fassade handelt und die Einrichtung zudem nur einem Einzelnen dient. Von der Einstimmigkeit kann abgewichen werden auf qualifiziertes Mehr (das Mehr an Kopfstimmen und gleichzeitig das Mehr an Wertquoten) wenn der Antragsteller sämtliche Kosten für Anschaffung und Unterhalt selbst übernimmt und die übrigen Eigentümer nicht beeinträchtigt werden. Die Gemeinschaft kann zudem die Auflage machen, dass Ihre Anlage entfernt werden muss, wenn die ganze Gemeinschaft die Anschaffung einer grossen Anlage für alle beschliesst (damit der Lastenausgleich im Hause nicht gestört wird). Mit freundlichen Grüssen. Karin Weissenberger

Unser Balkon ist gedeckt. Panel 4m breit. Sonneneinstrahlung im Winter ab ca.10 Uhr bis ca. 14 Uhr. Kann ich fahrbare Panels einrichten (auch höhenverstellbar) um eine optimale Einstrahlung zu gewährleisten. Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen.

Christof Bucher: Grundsätzlich ja. Das dürfte aber eine etwas aufwändigere Konstruktion werden, schliesslich sind PV-Module meist aus Glas und wiegen etwa 15 kg/m2. Bis zu ca. 5 m2 können sie an einem kleinen Wechselrichter (max. 600 W) an einer Steckdose anschliessen. Wenn die Anlage grösser ist, muss sie von einer Elektrofachkraft gebaut und angeschlossen werden.

Hallo. In einer deutschen Doku habe ich gesehen, dass ein mechanischer Zähler rückwärts gelaufen ist. Wie ist das mit der allfälligen Vergütung, beim Einsatz eines digitalen Stromzählers. Dreht der auch rückwärts, wenn man den produzierten Strom nicht voll nützt? Fg

Christof Bucher: Elektronische Zähler laufen nicht «rückwärts», messen aber die zurückgespeiste Energie separat. Der Netzbetreiber muss diese abnehmen und bezahlen. U. a. deshalb müssen Sie die Anlage beim Netzbetreiber melden.

Wie entsorge ich die Solarmodule, wenn sie kaputt sind? Welche Kosten kommen für die Entsorgung auf mich zu?

Christof Bucher: Für das Recycling wird ähnlich wie bei Elektrogeräten eine vorgezogene Gebühr verlangt. Die Abholung und das Recycling wird danach von der Stiftung SENS organisiert ("gratis», resp. vorausbezahlt). Ein einzelnes PV-Modul würde ich jedoch auf den Werkhof bringen, ähnlich wie Altmetall oder Altglas.

Unser Balkon besteht aus einer durchsichtigen Glaswand und wir möchten das Solarpannel innerhalb und nicht ausserhalb des Balkons aufstellen: Braucht es da trotzdem eine Bewilligung des Vermieters? 2. Gibt es nicht auch Solarsysteme mit einer Batterie, um die Handies, Laptops und Taschenlampenbatterien aufzuladen und in einer Strommangellage vom Netz unabhängig zu sein?

Fabian Gloor: Wird ein Solarpanel nicht mit der Fassade bzw. dem Balkon verschraubt und kann es mit wenigen Handgriffen entfernt werden und befindet es sich im Innenbereich des Balkons, dann ist die Installation grundsätzlich ohne Einwilligung der Vermieterschaft zulässig. Eine Absprache mit der Vermieterschaft ist unter Umständen dennoch ratsam. Wichtig ist zudem, dass Sie die Panels sturmsicher und korrekt befestigen. Danke für die Frage und freundliche Grüsse

Guten Tag Die EU empfiehlt 800 Watt (statt 600 in CH) für Balkonsolaranlagen, Österreich hat auch 800 Watt. Sind die Installationen in der Schweiz so schlecht, dass nur 600 Watt erlaubt sind oder fürchtet die Strombranche ums eigene Geschäft? Wann zieht die Schweiz nach? Besten Dank für Ihre Antwort

Christof Bucher: Wir sind in einem Findungsprozess, weil diese Systeme relativ neu am Markt sind. Jedes Land in Europa handhabt es ein wenig anders. Ich nehme an, dass auch in der Schweiz die Regeln in den nächsten zwei Jahren noch angepasst werden. Derzeit ist jedoch keine Erhöhung geplant.

Guten Tag Ist bei einem Gebäude, welches unter Denkmalschutz steht eine Balkon-PV-Anlage möglich? Besten Dank und mit freundlichen Grüssen

Fabian Gloor: Bei Liegenschaften, die das Ortsbild prägen, kann die Vermieterschaft die Installation solcher Panels tatsächlich verbieten. Wer sich beispielsweise in einer Wohnung im berühmten Einsteinhaus mitten in der Berner Altstadt einmietet, muss ein Verbot solcher Panels – auch wenn sich diese im Innenbereich des Balkons befinden – unter Umständen akzeptieren. Im normalen Wohnblock liesse sich ein solches Verbot eher weniger rechtfertigen. Verbote um des Verbots Willen sind nicht statthaft.

Guten Tag Ich habe Stockwerkeigentum im Erdgeschoss mit direkt angrenzendem Garten. Ich könnte theoretisch an der Hauswand bis zu drei Solarpanels anbringen. Wäre es aus Ihrer Sicht sinnvoll und was muss ich ggf. beachten? Herzlichen Dank

Karin Weissenberger: Guten Abend Wenn Sie Stockwerkeigentümer sind, können Sie die Panels nicht einfach an der Fassade anbringen, da diese der Gemeinschaft gehört. Sie müssten einen entsprechenden Antrag an die Versammlung der Gemeinschaft stellen. Die Stweg könnte Ihnen dies bewilligen, allenfalls mit der Auflage, Ihre Anlage zu entfernen, wenn eine gemeinschaftliche Anlage (auf dem Dach, an der Gesamtfassade) für das ganze Haus erstellt wird. Mit freundlichen Grüssen. Karin Weissenberger

Sehr geehrte Fachpersonen Wir wohnen in einem einem Wohnblock aus den ca. 70er Jahren im 3. Stock mit einem Südausgerichteten Balkon. Da wir die Bestandteile für eine Plug-in Photovoltaikanlage von Bekannten übernehmen durften haben wir die Verwaltung um Erlaubnis gebeten, um diese zu montieren. (Nach Anmeldung AEW). Auf die Anfrage bekamen wir negativen Bescheid mit den 0815-Gründen, die wahrscheinlich von vielen Verwaltungen genutzt werden: -Aufgrund dessen, dass Sie in einem Mehrfamilienhaus wohnen und die Anlage das Liegenschaftsbild verändert. -Zudem sollten wir die Interessen der Eigentümerschaft wahren. Die Begründung akzeptieren wir so, auch wenn diese schwierig Nachvollziehbar ist. Sprich nicht besonders schützenswerter Bau, keine direkten Auswirkung auf die Nachbaren ,wie stark das Interesse des Eigentümer verletzt ist mit einer Installation welche in weniger als einer Stunde demontiert ist fraglich. Aber da wir uns eine Sinneswandlung der Verwaltung nicht erdenken können und wir nicht viel Nerven verlieren wollen, stellen wir ein Schwerlastgestell innerhalb des Balkons auf und verschrauben die zwei Solarmodule (alles Fachmännisch). Ist diese Vorgehensweise empfehlenswert? Vielen Dank für Ihre Antwort. Freundliche Grüsse

Karin Weissenberger: Sehr geehrte Dame, Sehr geehrter Herr Tatsächlich müssen bei Mietwohnungen die Bewilligung der Verwaltung/Eigentümerschaft eingeholt werden. Diese können eine Bewilligung verweigern. Sie können jedoch auf jeden Fall die Panels innerhalb des Balkons aufstellen und benötigen dann keine Zustimmung der Eigentümerschaft. Bedingung hier wäre, dass die Panels von aussen nicht sichtbar sind (also das Bild der Liegenschaft nicht verändern). Ich hoffe, dass Sie damit Freude an Ihrer Anlage haben können. Mit freundlichen Grüssen. Karin Weissenberger

Warum wird die von Plug n Play-Solaranlagen (600 W peak) ins Netz zurückgespeiste Energie nicht vergütet bzw. verrechnet? Der Zähler misst diese Energie ja!

Wieland Hintz: Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die eingespeiste Energie abzunehmen und zu vergüten. Dazu muss ein entsprechender Zähler installiert sein.

Meine Anlage möchte ich für meine zweite Wohnung in Verbier installieren. Was passiert in meiner Abwesenheit? Wo geht der Strom hin? Kann ich davon trotzdem profitieren? Vielen Dank für Ihre Antwort, Raphaël Engel. Ausgangspunkt

Wieland Hintz: Wenn Sie selber keinen Strom verbrauchen, können Sie den ins Netz einspeisen. Der lokale Netzbetreiber (=Versorger) ist verpflichtet, diesen abzunehmen und zu vergüten. Dazu muss aber eine entsprechende Messung installiert sein. Am besten wenden Sie sich dazu an den Netzbetreiber

 

Kassensturz, 31.01.23, 21:05 Uhr

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