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«Espresso Aha!» Teuer: Musik für Internetfilme

Den Ferienfilm mit Ihrer Lieblingsmusik unterlegen und ins Internet stellen. Oder: Den Lieblings-Hit selber singen und im Internet veröffentlichen. Das ist verboten! Zuerst müssen Sie für verschiedene Rechte bezahlen und Bewilligungen einholen, sagt die Expertin von der Suisa.

Mike Immer möchte von «Espresso-Aha!» wissen: «Welche Musikstücke darf ich für meine Internetfilme benutzen, ohne dass ich eine Copyright-Klage am Hals habe?» Weiter interessiert ihn, ob man Hits selber nachsingen und dann im Internet veröffentlichen darf.

Audio
Teure Sache: Musik für private Internetfilme
aus Espresso vom 25.02.2013. Bild: Colourbox
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 4 Sekunden.

In beiden Fällen muss man bei 3 verschiedenen Instanzen Rechte abklären und bezahlen, sagt Erika Weibel von der Urheberrechts-Genossenschaft Suisa. Holt man diese Rechte nicht ein, kann man für die missbräuchliche Verwendung des Musikstücks verklagt und gebüsst werden.

Mit Musikverlagen verhandeln

Zuerst muss man bei der Suisa für die Nutzungsrechte des Musikstücks bezahlen. Das kostet für einen privaten Film, den man ohne Werbezweck gratis veröffentlicht, minimal 150 bis 200 Franken. Für die weiteren Rechte ist nicht mehr die Suisa zuständig.

Diese Rechte betreffen die Aufnahme, die Interpretation und den Verwendungszweck des Musikstücks. Dafür muss man bei Musikverlagen, Komponisten und Interpreten die Bewilligung einholen und einen Preis für die Verwendung aushalten. «Dieser kann sich zwischen 0 Franken und Millionenbeträgen bewegen», sagt Erika Weibel.

Jeder Autor eines Musikstücks darf selber entscheiden, zu welchen Bildern oder Filmen sein Werk verwendet werden darf. Er kann also sein Veto einlegen.

Auch selber singen kostet

Singt jemand sein Lieblingsstück selber ein, fallen wenigstens die Abklärungen zur Interpretation weg. Man ist ja sein eigener Interpret. Suisa-Gebühren muss man dennoch bezahlen, wenn man die Aufnahme veröffentlicht. Ebenso muss man die Erlaubnis des Autors, beziehungsweise seines Verlags einholen.

Einfacher ist es daher, für Filme und Bilder, welche man veröffentlichen will, sogenannte «Mood Music» von speziellen Datenbanken zu verwenden. Lädt man solche Titel herunter, bezahlt man gleich für die entsprechenden Rechte. Es lohnt sich jedoch in jedem Fall nachzulesen, für welche Art von Veröffentlichung man die Rechte abgegolten hat. Besonders einfach ist es, Stücke von Musikern aus dem eigenen Freundeskreis zu verwenden. Dann kann man alle Rechte ausser der Suisa-Gebühr zum Beispiel mit einer Einladung zum Abendessen begleichen.

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