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«Espresso Aha!»: Ist Sperrgut Allgemeingut?
Aus Espresso vom 09.03.2015. Bild: Keystone
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«Espresso Aha!» Ist Sperrgut Allgemeingut?

Auf dem Trottoir steht eine Vase, die mir gut gefällt. Und auch die Kommode würde gut in mein Wohnzimmer passen. Darf ich diese Sachen mitnehmen? «Espresso Aha!» hat bei verschiedenen Behörden nachgefragt.

Steht Sperrgut am Strassenrand, so gehören die Sachen demjenigen, der sie dorthin gestellt hat. Solange, bis die Entsorgungsabfuhr kommt. Wenn ich die Vase, das Sofa oder die Kommode mitnehme, stehle ich sie also quasi. Leta Filli von Entsorgung und Recycling der Stadt Zürich meint, streng genommen sei es Diebstahl. Aber: «Vielleicht ist ja jemand froh, dass er weniger Entsorgungsgebühr zahlen muss.» In Zürich wird Sperrgut nämlich nach Menge bezahlt.

Streng verboten ist es, in einer Strasse alles Sperrgut einzusammeln und es dann im Brockenhaus oder am Flohmarkt zu verkaufen. Wer erwischt wird, dem droht eine Verzeigung.

«Espresso Aha!»

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Jeden Montag beantwortet «Espresso» in der Rubrik «Aha!» eine Frage aus dem Publikum. Haben auch Sie eine? Stellen Sie sie!

Privates in den Entsorgungshof bringen

In Zürich, Bern und Basel wurde noch nie jemand bestraft, weil er Sperrgut mitgenommen hat. Wenn etwas nicht in fremde Hände geraten soll, raten Entsorgungsexperten, man solle warten, bis die Sperrgut-Abfuhr komme. Christian Jordi von Entsorgung und Recycling Bern sagt: «Am besten ist es, privates Sperrgut persönlich in den städtischen Entsorgungshof zu bringen.»

«Gratis – Zum Mitnehmen»

Will man sich vom Tisch trennen, den man eigentlich noch brauchen könnte, darf man ihn auf die Strasse stellen mit einem Schild, das zum Mitnehmen animiert. Aber ganz wichtig: Wenn niemand den Tisch mitnimmt, muss man ihn am Abend wieder wegräumen! Sonst gilt es als illegale Mülldeponierung.

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