«Dank GPS-Ortung kannst du jederzeit nachsehen, wo sich dein Hund gerade befindet», heisst es in der Werbung für einen Tracker. Tönt unkompliziert. Ist es aber nur bei Tieren. Die Ortung von Menschen ist rechtlich komplex:
Darf ich mittels GPS oder Bluetooth-Tracker verfolgen, wo sich mein Kind aufhält? Nein. Nach der Uno Kinderrechtskonvention haben Kinder und Jugendliche Anspruch auf Schutz ihrer Privatsphäre. Auch nach Schweizer Recht ist die Überwachung oder Ortung von urteilsfähigen Kindern und Jugendlichen ein widerrechtlicher Eingriff in deren Privatsphäre. Eltern dürfen ihre Kinder also nur mittels GPS-Trackern «verfolgen», wenn diese darüber orientiert und damit einverstanden sind. Einzig bei noch nicht urteilsfähigen Kindern – das sind Kinder bis ungefähr 12 Jahre – ist eine Ortung ohne deren Einverständnis aus Sicherheitsgründen zulässig.
Meine betagte Mutter verirrt sich häufig. Darf ich sie zu ihrer eigenen Sicherheit mit einem GPS oder Bluetooth-Tracker orten? Eine Ortung ist nur zulässig, wenn die betroffene Person darüber informiert und damit einverstanden ist. Kann eine betagte Person nicht mehr einwilligen, bewegen sich Angehörige mit dem Einsatz eines Trackers in einem rechtlichen Graubereich. In Alters- und Pflegeinstitutionen müssen strenge gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein, damit Bewohnende überwacht und in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden dürfen (mehr dazu siehe Linkbox).
Kann mein Arbeitgeber verlangen, dass ich im Geschäftsauto das GPS immer eingeschaltet lasse? Nein. Eine Überwachung mittels GPS-System ist nur zulässig, wenn sie zur Planung der Einsätze, sporadisch zur Kontrolle der Arbeitszeit oder zur Verhinderung von Missbräuchen eingesetzt wird. Selbstverständlich müssen Angestellte über den Einsatz des GPS-Systems informiert sein. Eine totale und permanente Überwachung von Angestellten an ihrem Arbeitsplatz, insbesondere ihres Verhaltens, ist verboten. Dürfen Angestellte ein Firmenauto in der Freizeit nutzen, dürfen sie das GPS-System ausschalten.
Wie kann ich mich davor schützen, durch den Einsatz eines GPS- oder Bluetooth-Trackers gestalkt zu werden? Ein Opfer kann oftmals nur schwer erkennen, dass es getrackt wird. Die Kriminalpräventionsstelle rät, bei Verdacht die Bluetooth-Verbindung bei Nichtgebrauch auszuschalten, damit keine Verbindung zum Smartphone hergestellt werden kann. Von Stalking Betroffene sollten sich beraten lassen (Adresse siehe Linkbox) und sich an die Polizei wenden. Sie können gerichtliche Massnahmen gegen die stalkende Person erwirken, zum Beispiel ein Kontakt- oder Annäherungsverbot.