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Versicherungen Sturmschäden durch Bäume sind oft ungedeckt

Bei starken Stürmen gibt es oft auch Schäden an Wohnhäusern – verursacht von umstürzenden Bäumen. Allerdings, so musste ein «Espresso»-Hörer feststellen, haftet für Schäden, die durch einen umstürzenden Baum verursacht wurden, in der Regel niemand.

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Nach Sturm: Gestürm mit Versicherung
aus Espresso vom 28.04.2014. Bild: zvg
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 27 Sekunden.

Bei einem heftigen Wintersturm stürzte die mächtige Eiche seines Nachbars auf das Wohnhaus des Hörers. Die Gebäudeversicherung bezahlte die Schäden am Gebäude.

Doch die Schäden in der Höhe von 30‘000 Franken an der Umgebung – eine defekte Mauer, ein zerschlagener Vorplatz und eine geschundene Gartenanlage –blieben ungedeckt.

Regelmässig kontrollieren

Der «Espresso»-Hörer wunderte sich, weil er ja nicht schuld an diesem Schaden sei. Doch schuldlos ist eben auch der Baumbesitzer, wenn ein Sturm seinen gesunden Baum zerstört.

Haftbar wäre der Besitzer nur, wenn er die Sorgfaltspflicht verletzt hätte. Er ist also nur dazu verpflichtet, regelmässig zu kontrollieren, ob der Baum gesund ist und stabil steht.

Haftung nur mit Prämienaufschlag

Laut dem unabhängigen Baumexperten Matthias Brunner kommt es immer wieder zu einem bösen Erwachen bei Betroffenen. Er rät Hausbesitzern, sowohl ihre Pflanzen, wie auch ihre Versicherungen regelmässig zu überprüfen. Wer das Risiko eines Baumschadens nicht selbst tragen will, kann sich versichern.

Einzelne kantonale Gebäudeversicherungen bieten gegen einen Prämienaufschlag die Deckung der Umgebungsschäden an. Ausserdem gibt es einen entsprechenden Zusatz bei Versicherungsgesellschaften.

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