Zum Inhalt springen

Header

Audio
Überwachung am Arbeitsplatz: Was ist erlaubt?
Aus Espresso vom 11.01.2019. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 12 Sekunden.
Inhalt

Privatsphäre Überwachung am Arbeitsplatz: Was ist erlaubt?

«Espresso»-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner beantwortet Fragen aus dem Publikum.

Der «Kassensturz»-Bericht über den schikanösen Chef, der seine Angestellten wochenlang mit Kamera und Mikrofon überwachte, hat viele aufhorchen lassen. Nach der Ausstrahlung meldeten sich viele Zuschauer und Hörern mit Fragen rund ums Thema «Überwachung am Arbeitsplatz».

Die spannendsten davon hat die SRF-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner im «Espresso» beantwortet:

Frage: Im Reglement eines Unternehmens steht, bezüglich Nutzung des Computers bestehe kein Recht auf Privatsphäre. Die Mitarbeiter müssten damit rechnen, dass alles gelesen wird. Und zwar ohne Vorwarnung. Ist das erlaubt?

Gabriela Baumgartner: Dieses Reglement geht meiner Meinung nach zu weit. Der Chef verletzt damit die Privatsphäre der Arbeitnehmenden, und das ist rechtlich nicht zulässig. Stichproben sind zwar erlaubt, zum Beispiel um zu prüfen, welche Internetseiten aufgerufen werden. Allerdings ist das nur zulässig, wenn die Mitarbeiter vorher informiert wurden, dass solche Stichproben stattfinden können. Spionageprogramme installieren oder private Mails lesen ist verboten.

Frage: Darf der Arbeitgeber die Internetnutzung eines einzelnen Mitarbeiters kontrollieren?

Gabriela Baumgartner: Nein. Arbeitgeber dürfen lediglich prüfen, welche Webseiten auf den Firmen-Computern aufgerufen werden. Diese Kontrollen dürfen aber nicht personenbezogen sein, Rückschlüsse auf einzelne Mitarbeiter sind nicht erlaubt.

Frage: Eine Überwachung kann auch per Videokamera erfolgen. Was ist hier erlaubt?

Gabriela Baumgartner: Grundsätzlich dürfen keine technischen Mittel eingesetzt werden, um das Verhalten der Angestellten zu kontrollieren. Kameras sind allerdings erlaubt, wenn es um die Sicherheit geht, zum Beispiel in einem Bank-Schalterraum oder vor einem Medikamentenschrank. Auch dann darf die Kamera aber nicht direkt auf Mitarbeiter ausgerichtet sein.

Frage: Ist ein Badge datenschutz-rechtlich problematisch?

Gabriela Baumgartner: Nein. Damit wird lediglich aufgezeichnet, wann der Mitarbeitende die Firma betritt und wieder verlässt.

Frage: Scheinbar führen einzelne Firmen bei ihren Mitarbeitern Taschenkontrollen durch, bevor sie das Haus verlassen. Geht das?

Gabriela Baumgartner: Solche Kontrollen sind erlaubt, sofern es einen sachlichen Grund dafür gibt. Zum Beispiel, wenn ein Betrieb mit wertvollen Materialien arbeitet. Jedoch gilt auch hier: Die Mitarbeiter müssen vorab informiert werden, dass solche Kontrollen stattfinden können.

Frage: Eine etwas spezielle Frage betrifft eine neugierige Mitarbeiterin. Sie lese ungeniert, was auf dem Bildschirm ihrer Kollegin steht. Ist das erlaubt?

Gabriela Baumgartner: Mit dem Datenschutz hat das zwar nichts zu tun, dennoch ist dieses Verhalten natürlich inakzeptabel. Hier müsste der oder die Vorgesetzte Grenzen setzen. Schliesslich wird die Kollegin nicht dafür bezahlt, dass sie ihre Nase in andere Bildschirme steckt.

Meistgelesene Artikel