«Ich bin Mutter eines zehn Monate alten Sohns und möchte deshalb während der Arbeitszeit erreichbar sein», schreibt eine junge Frau dem Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1.
Die Frau ist auf Stellensuche. Bei einem Vorstellungsgespräch wurde ihr gesagt, im Betrieb sei es nicht gestattet, das Handy während der Arbeitszeit zu benutzen. Es müsse abgestellt werden. «Darf man das von mir verlangen?», möchte die Frau nun wissen.
Der Chef darf surfen und chatten nicht ganz verbieten
Was Angestellte während der Arbeitszeit zu tun oder zu lassen haben, entscheidet der Chef oder die Betriebsleitung. Vor diesem Hintergrund darf ein Arbeitgeber seinen Angestellten privates Surfen oder telefonieren während der Arbeitszeit verbieten.
Allerdings gibt es von diesem Grundsatz gibt es zwei Ausnahmen:
- Angestellte dürfen dringende, unaufschiebbare private Angelegenheiten auch während der Arbeitszeit erledigen. Daraus folgt, dass Angestellte für Notfälle erreichbar sein müssen. Sind private Handys am Arbeitsplatz nicht erlaubt, so müssen die Angestellten über die Betriebsnummer erreichbar sein.
- Während den Pausen darf der Arbeitgeber die Nutzung von privaten Handys oder Computern nicht verbieten. Anrufe oder Mails checken während der Pause ist also erlaubt.
In den meisten Betrieben ist es erlaubt, das Handy während der Arbeitszeit eingeschaltet zu lassen. Dies aber nur, solange die Arbeitsleistung nicht darunter leidet. Wer dagegen übermässig surft oder telefoniert, kann sich eine Verwarnung oder sogar eine Kündigung einhandeln.