Der Bundesrat begründet die Verlängerung der Frist mit dem technischen Fortschritt. Autos und Motorräder, die heute verkauft würden, wiesen einen markant höheren Standard auf als frühere Modelle. Mängel an Fahrzeugen seien in weniger als einem Prozent die massgebliche Unfallursache, heisst es in einer Mitteilung des Bundesamts für Strassen (Astra) weiter.
Bis zum sechsten Jahr muss die Prüfung durchgeführt werden
Gegenüber dem Konsumentenmagazin «Espresso» auf Radio SRF 1 hatte ein Vertreter des Autogewerbeverbands Schweiz AGVS gegen eine Erhöhung der Frist von vier Jahren argumentiert, dass bereits nach vier Jahren mechanische Teile verschleissen würden. Zudem seien die Strassenverkehrsämter bei Prüfungen bereits jetzt in Verzug und es sei zu befürchten, dass es zu weiteren Verzögerungen komme.
Dies ist in der nun vorliegenden Regelung nicht vorgesehen. Spätestens bis zum sechsten Jahr müssen Autos vorgeführt werden. Die zweite Prüfung ist nach weiteren drei Jahren vorgesehen, danach sind Prüfungen alle zwei Jahre vorgesehen.