Tiziana Fehr und ihre beiden Töchterchen Anika und Lena freuen sich schon riesig auf Griechenland. Ein paar entspannte Tage sind genau das richtige für die hart arbeitende Bauernfrau. Die junge Mutter träumt: «Einmal nicht kochen, mit den Kindern im Sand spielen, Meerluft riechen und auch mal ein Glas Wein trinken am Abend.» Doch dann scheint der Traum jäh zu platzen: Die Fluggesellschaft Airberlin will die Familie nicht fliegen lassen.
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Der Grund: Beim Online-Buchen ist den Freunden der Familie, welche die Reise organisierten, ein Missgeschick passiert. Tiziana Fehr erzählt: «Sie haben für die Kinder statt meinen Nachnamen den Namen meines Freundes – also Kunz – angegeben, und jetzt haben die Kinder Tickets mit einem falschen Namen.»
Tickets mit falschem Namen sind wertlos
Tiziana Fehr meldet den Fehler sofort beim Kundendienst, als sie die Bestätigung von Airberlin erhält. Doch die Beraterin am Telefon bleibt stur. Sie beharrt darauf, dass Tiziana Fehr die Buchung storniert und zwei neue Tickets für die Kinder kauft. Auch per Mail heisst es, eine Namensänderung sei nicht möglich, die bereits bezahlten 600 Franken müsse die Familie abschreiben. Tiziana Fehr wünscht sich mehr Fairness: «Wir würde ja einen Unkostenbeitrag bezahlen, aber gleich den ganzen Flug nochmals verrechnen? Das ist das Letzte!»
Auch für Reto Ineichen, Rechtsanwalt und Dozent für Reiserecht an der Hochschule Luzern, ist das Verhalten der Fluggesellschaft unverständlich: «Eine Namensänderung ist ein kleiner Aufwand. Aufgrund der aktuellen Rechtslage darf das vielleicht eine kleine Gebühr kosten, aber sicher nicht einen kompletten Ticketpreis.»
Dank «Kassensturz» doch noch in die wohlverdienten Ferien
Ineichen verweist auf die EU, wo aktuell Bemühungen laufen, das Fluggastrecht konsumentenfreundlicher zu gestalten. Die zuständige Kommission schlägt in einem Artikel vor: «Fehler in der Namensschreibung berichtigt das Luftfahrunternehmen ohne zusätzliche Gebühr.» Reto Ineichen findet, diese Regel müsste schon heute umgesetzt werden. «Aus technischer Sicht und aus Kostensicht gibt es keinen Grund, diese Klausel nicht bereits jetzt anzuwenden.»
Noch ist das aber nicht der Fall, wie das Beispiel der Familie Fehr zeigt. Deshalb gilt: Beim Buchen eines Fluges unbedingt Fehler vermeiden! Immerhin: Nachdem «Kassensturz» interveniert hat, stellt Airberlin nun doch zwei neue Tickets für Anika und Lena aus – und zwar kostenlos.