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Ungerechtfertigt? Kundenärger über hohe Gebühren

Das Wichtigste in Kürze

  • Immer wieder sorgen hohe Gebühren für Unmut bei Kundinnen und Kunden. So sollte beispielsweise eine SBB-Kundin 30 Franken bezahlen, um ihr vergessenes E-Ticket nachträglich kontrollieren zu lassen.
  • Die Tariforganisation CH-Direct begründet die Gebühr mit dem grossen administrativen Aufwand, den eine nachträgliche Kontrolle mit sich bringe.
  • Der Preisüberwacher sagt gegenüber «Espresso», man könne nicht generell sagen, dass eine solche Gebühr zu hoch sei. Jeder Fall müsse einzeln geprüft werden.

Eine SBB-Kundin bezahlte 30 Franken, um ihr vergessenes E-Ticket nachträglich kontrollieren zu lassen. Dafür musste sie am Telefon die Nummer des Formulars angeben, welches ihr der Kontrolleur ausgehändigt hatte, sowie die Nummer des E-Tickets. «Die Gebühr ist viel zu hoch und gleicht eher einer Busse», kritisiert die Frau.

Ein Postfinance-Kunde fragte telefonisch den Saldo seines Postkontos ab. Dafür verrechnete man ihm vier Franken. Auch er findet: «Für die Dienstleistung, die erbracht wird, sind vier Franken übertrieben.» Mit solchen Gebühren wolle man Kunden dazu drängen, alles nur noch online zu erledigen.

Postfinance: «Kosten sind nicht gedeckt.»

Die Postfinance sagt in einer Stellungnahme, dass überall, wo Menschen für eine Dienstleistung arbeiten, schnell hohe Kosten entstehen: «Wir verrechnen den Kunden den Preis von vier Franken als Beitrag an diese Kosten. Gedeckt sind die Kosten damit nicht.» Zudem habe die Kundschaft genügend kostenlose Alternativen, um den Saldo abzufragen.

Bei der Gebühr für die nachträgliche Kontrolle des E-Tickets fällt auf, dass die nachträgliche Kontrolle eines GA viel günstiger ist. Diese kostet nur einen Fünfliber, also 25 Franken weniger. Die Gebühren werden von der Tariforganisation CH-Direct für alle Verkehrsbetriebe festgelegt. Sabine Krähenbühl von CH-Direct sagt, GA-Kunden seien Stammkunden: «Diese sind registriert. Wenn jemand sein GA vergisst, kann der Zugbegleiter also im System nachschauen, ob der Kunde tatsächlich ein GA besitzt.» Dann müsse er fünf Franken bezahlen und die Sache sei erledigt.

Bei einem E-Ticket sei der Kunde dagegen nicht registriert. «Dort muss man sicher ein Formular ausfüllen und weitere Stellen einschalten.» Die Umstände um das Ticket nachträglich zu überprüfen seien grösser. Ob dieser zusätzliche Aufwand wirklich eine Differenz von 25 Franken rechtfertigt, bleibt offen.

Preisüberwacher kontrolliert Gebühren

Preisüberwacher Stefan Meierhans wundert sich gelegentlich auch über die Höhe gewisser Gebühren: «Da wird es mir manchmal auch schwindlig.» Aber die Preisüberwachung müsse jeden Einzelfall abklären. Man könne nicht generell sagen, dass 30 Franken für eine nachträgliche Billett-Kontrolle zu viel seien, sagt Meierhans: «Ein Konsument muss sich vor Augen halten, dass es nicht einfach um die 15 Sekunden am Schalter geht. Sehr häufig macht ein Unternehmen eine Vollkostenrechnung.» Das sei zulässig. Zu einer Vollkostenrechnung gehören beispielsweise Lohn, Büromieten oder Telefonkosten.

Strittig sei jeweils, ob eine Amtsstelle oder eine Firma zu grosszügig rechne. So kontrolliert die Preisüberwachung, ob die Gebühren Aufwendungen enthalten, von denen auch andere als die Gebührenzahler profitieren.

Es kommt immer wieder vor, dass nach einer Intervention des Preisüberwachers Gebühren gesenkt werden. Zu den beiden Beispielen von «Espresso» hat Meierhans bisher keine Anfragen oder Beschwerden erhalten. Es wurde also nicht überprüft, ob sie angemessen sind.

Über welche Gebühr ärgern Sie sich besonders?

  • Sagen Sie unserem Telefonbeantworter Ihre Meinung: 0848 37 77 37.

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