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Verdienen Läden an Gebührensäcken?
Aus Espresso vom 12.02.2018.
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«Espresso Aha!» Verdienen die Detailhändler an den teuren Gebühren-Abfallsäcken?

Läden machen mit Gebührensäcken keinen Gewinn. Eine kleine Marge entschädigt sie aber für den Aufwand.

«Mami, verdienen die Läden eigentlich etwas, wenn sie Gebührensäcke verkaufen?» Diese Frage beschäftigte den Sohn einer «Espresso»-Hörerin. «Das weiss ich nicht», musste die Mutter ihrem Junior mitteilen.

Die scheinbar einfache Frage lässt sich allerdings gar nicht so einfach beantworten. Detailhändler und andere Verkaufsstellen sagen, sie verdienten unter dem Strich nichts an den Säcken. Das greift allerdings zu wenig weit. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Gemeinden unterschiedliche Gebührensysteme kennen und ihre Säcke bei unterschiedlichen Herstellern beziehen, teilweise auch im Ausland. Es gibt also keine für die Schweiz allgemeingültige Antwort.

«Marge soll Aufwand decken»

In den Städten Bern und Basel gibt zum Beispiel das zuständige Amt den Verkaufspreis vor, den die Verkaufsstellen von ihren Kunden verlangen dürfen. Darin enthalten sind neben den eigentlichen Entsorgungsgebühren auch der Preis des Herstellers sowie eine kleine Marge für die Verkaufsstelle: «Diese Marge soll den Aufwand decken, aber keinen Gewinn abwerfen», sagt Matthias Nabholz, Leiter des Basler Amtes für Umwelt und Energie.

«Espresso Aha!»

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Um beim Beispiel Basel zu bleiben: Hier bestellen die Verkaufsstellen (Detailhändler, Kioske etc.) den «Bebbi-Sagg» direkt beim Hersteller. In diesem Fall ist das die Toppac AG im Kanton St. Gallen, die auch Gebührensäcke für andere Regionen produziert. Deren Geschäftsführer Christoph Behrndt sagt, für jede Bestellung gebe es zwei Rechnungen – eine für das Material, also die Anzahl bestellter Sackrollen. Mit der zweiten Rechnung werden die Gebühren eingezogen. «Wir überweisen diese Gebühren monatlich an die Behörden.»

Ein paar Rappen pro Sack

Mit oben beschriebenem System bleibt am Schluss ein kleiner Betrag für die Verkaufsstelle übrig. Beispiel: Für eine Rolle mit 35-Liter-Säcken bezahlt der Detailhändler dem Hersteller einen Franken, zudem bezahlt er 18 Franken Gebühren. Wenn der vom Amt vorgegebene Laden-Verkaufspreis 19.50 beträgt, kann der Detailhändler also 50 Rappen pro Rolle einstreichen.

«In Zürich geben wir den Einkaufspreis 1:1 weiter»

Anders ist es beispielsweise in der Stadt Zürich. Hier geben die Behörden keinen Endpreis vor, sondern lediglich die zur Entsorgung vorgesehenen Gebühren. Der «Züri-Sack» wird von mehreren Herstellern produziert und die Verkaufsstellen können selber entscheiden, bei wem sie die Säcke bestellen. «Hier soll der Markt spielen», heisst es auf Anfrage bei Entsorgung und Recycling Zürich.

Das gleiche gilt für den Verkaufspreis im Laden: Da dieser nicht vorgegeben ist, können die Detailhändler grundsätzlich eine Marge erheben. Allerdings: «In Zürich geben wir den Preis, den wir dem Hersteller bezahlen, 1:1 an unsere Kunden weiter», sagt etwa Migros-Mediensprecher Patrick Stöpper.

«Eine Dienstleistung»

Allgemein sei das Geschäft mit den Gebühren «für Migros nicht lukrativ». Und auch Coop sagt, «wir verdienen an den Gebührensäcken nichts». Die vielen unterschiedlichen Gebührensäcke und Abläufe in den Gemeinden verursachten einen «unverhältnismässig hohen Aufwand und hohe Kosten». Diese seien mit der Marge gedeckt. Die Gebührensäcke biete man als Dienstleistung an.

Anders tönt es bei der Post: Man verdiene etwas an den Gebührensäcken, wolle jedoch keine Auskunft geben über Margen

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