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Wann für Versicherungen ein Sturm ein Sturm ist
Aus Espresso vom 17.08.2015. Bild: Keystone
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«Espresso Aha!» Versicherung: Wann ist ein Sturm ein Sturm?

Der Wind wirft einen abgestellten Motorroller um, die Versicherung will nicht bezahlen. Begründung: Das sei kein Sturm gewesen, die Windgeschwindigkeit sei unter 75 km/h gelegen. Frage an «Espresso Aha!»: «Wie wollen die das wissen?»

Versicherungen brauchen das Wort «Sturm» bedeutend zurückhaltender als der Volksmund. Kein Wunder, denn wenn sie einen starken Wind als Sturm anerkennen, müssen sie auch die versicherten Sturmschäden übernehmen.

Für Privatversicherer gilt ein Wind mit einer Geschwindigkeit über 75 km/h als Sturm. Bei kantonalen Gebäudeversicherungen gilt eine Untergrenze von 63 km/h (10-Minuten-Mittel) oder 100 km/h bei Böenspitzen. Wie messen das die Versicherungen?

«Espresso Aha!»

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Häufung von Schäden ist Beweis genug

Im Normalfall brauche es gar keine Messungen, heisst es bei den Versicherungen, die das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» anfragt. Jürg Thalmann, Sprecher der Mobiliar, erklärt: «Bei einem Sturm mit 75 km/h gibt es viele Schadenmeldungen aus diesem Gebiet. Wenn reihenweise Bäume umgeknickt werden und Ziegel von den Dächern fallen, ist das Beleg genug für einen Sturm. Da braucht es keine weiteren Abklärungen.»

Windmessungen sind dann gefragt, wenn nur einzelne Schäden gemeldet werden. Versicherungen können dann online auf Daten von Meteoschweiz zurückgreifen. Das Bundesamt betreibt über 130 Messstationen. Einzelne Gebäudeversicherungen gehen noch weiter: Sie betreiben eigene Messstationen. Pionierin auf diesem Gebiet ist die Assekuranz Appenzell Ausserrhoden.

Gebäudeversicherung misst selbst

Die Assekuranz AR baute 2008 ein Netz mit 13 Windmess-Stationen auf. «Seither hatten wir keine einzige Diskussion mit Geschädigten», sagt der Assekuranz-Direktor Ernst Bischofberger. Mit den eigenen Messresultaten habe die Gebäudeversicherung einen klaren Beleg. «Und in aller Regel sieht man bei Einzelschadenmeldungen, dass 35 bis 40 km/h gemessen wurden.»

Liegt die Windgeschwindigkeit so deutlich unter der Sturm-Marke der Versicherung, müsse man nicht diskutieren, sagt Ernst Bischofberger. Andererseits gebe es auch keine Disksussion, wenn die Messwerte knapp unter der Grenze liegen: Dann übernehme die Versicherung den Schaden, heisst es sowohl bei der Assekuranz AR wie auch bei der Mobiliar.

Gebäude unterhalten – Schäden vermeiden

Auch wenn ein Sturm pure Naturgewalt ist: Gewisse Gebäudeschäden lassen sich vermeiden. «Sorgen Sie für den nötigen Unterhalt», rät der Direktor der Assekuranz AR, Ernst Bischofberger. Das heisst zum Beispiel: Fensterläden und Ziegeldächer instand halten. Ausserdem gilt bei Unwettern: Rollläden hochziehen.

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