Es stimmt, dass der Kalbfleischanteil 50 Prozent betragen muss, bestätigt der Schweizerische Fleisch-Fachverband Carnasuisse. Gemeint ist im Gesetz aber nicht die Hälfte der ganzen Wurst, sondern die Hälfte vom Fleisch und Fett in der Wurst. Dann ist die Bezeichnung «Kalbfleischwurst» gesetzlich korrekt.
In der Wurst ist mehr als Fleisch
In einer Wurst habe es aber auch noch Wasser, Milch, Gewürze, Zwiebeln und andere Zutaten, sagt Elias Welti, stellvertretender Direktor von Carnasuisse: «So kann es sein, dass der effektive Anteil Kalbfleisch an der ganzen Wurst nur noch gut 30 Prozent beträgt.»
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