- Auf privaten Grundstücken ist campen nur erlaubt, wenn der Grundeigentümer damit einverstanden ist. Fragen Sie also nach, bevor Sie auf einem Feld und hinter einem Schuppen Ihr Zelt aufschlagen.
- Auf öffentlichen Grundstücken ist campen grundsätzlich erlaubt. Ausnahmen gelten in Wild- und Naturschutzgebieten, zum Beispiel im schweizerischen Nationalpark oder wenn Gemeinden oder Kantone spezielle Regeln aufgestellt haben. Das ist zum Beispiel im Kanton Graubünden der Fall.
Weiterführende Links
- Das Gleiche gilt für Übernachten im Camper, Bus oder Auto ausserhalb von Campingplätzen. Erkundigen Sie sich beim Tourismusbüro, ob das in der betreffenden Gemeinde oder im betreffenden Kanton erlaubt ist.
- Auf Rastplätzen ist das Übernachten im Camper, Bus oder Auto gestattet, allerdings nur innerhalb der markierten Felder. Zudem bestehen zeitliche Limiten, wie lange Sie dort pausieren dürfen.