Zum Inhalt springen

Header

Audio
Serie «Rechtsmitteli»: Wann und wo darf man wild campieren?
Aus Espresso vom 29.07.2021. Bild: Imago Images
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 18 Sekunden.
Inhalt

Ihre Rechte in den Ferien Wann und wo darf man wild campieren?

Endlich Sommer! Rucksack packen und nichts wie raus in die Natur. Falls Hotels und Herbergen ausgebucht sind, haben Sie ein Zelt dabei. Das lässt sich nach Lust und Laune aufschlagen. Bloss: Wild campen ist an sich nicht verboten, aber bei weitem nicht überall erlaubt.

  • Auf privaten Grundstücken ist campen nur erlaubt, wenn der Grundeigentümer damit einverstanden ist. Fragen Sie also nach, bevor Sie auf einem Feld und hinter einem Schuppen Ihr Zelt aufschlagen.
  • Auf öffentlichen Grundstücken ist campen grundsätzlich erlaubt. Ausnahmen gelten in Wild- und Naturschutzgebieten, zum Beispiel im schweizerischen Nationalpark oder wenn Gemeinden oder Kantone spezielle Regeln aufgestellt haben. Das ist zum Beispiel im Kanton Graubünden der Fall.

  • Das Gleiche gilt für Übernachten im Camper, Bus oder Auto ausserhalb von Campingplätzen. Erkundigen Sie sich beim Tourismusbüro, ob das in der betreffenden Gemeinde oder im betreffenden Kanton erlaubt ist.
  • Auf Rastplätzen ist das Übernachten im Camper, Bus oder Auto gestattet, allerdings nur innerhalb der markierten Felder. Zudem bestehen zeitliche Limiten, wie lange Sie dort pausieren dürfen.

«Rechtsmitteli»: Die juristische Notfallapotheke für Ihre Ferien

Box aufklappen Box zuklappen
Legende: Colourbox/Collage SRF

Die juristische Notfallapotheke von Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner enthält «Rechtsmitteli» gegen Ferienfrust. Hier geht's zur Übersicht.

Espresso, 29.07.21, 08:13 Uhr

Meistgelesene Artikel