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Rechtsfrage: «Wieso rief der Notarzt die Gerichtsmedizin?»
Aus Espresso vom 16.05.2019. Bild: Keystone
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Aussergewöhnlicher Todesfall «Weshalb liess der Notarzt die Gerichtsmedizin kommen?»

Wenn ein Mensch plötzlich und unerwartet stirbt, wissen Angehörige in den ersten Stunden und Tagen kaum, wie ihnen geschieht. Erst recht, wenn sich noch Polizei und Gerichtsmediziner einschalten. «Espresso» sagt, in welchen Fällen das üblich ist.

Es war ein Schock für eine «Espresso»-Hörerin aus dem Kanton St. Gallen. Im November brach ihr Vater völlig unerwartet auf dem Balkon seiner Wohnung zusammen. Der Notarzt konnte nicht mehr helfen. Der 87-jährige Mann starb in den Armen seiner Ehefrau.

Kurz nach dem Notarzt trafen zwei Polizisten und ein Gerichtsmediziner in der Wohnung ein. «Fast eineinhalb Stunden lang untersuchte der Gerichtsmediziner meinen Vater», erzählt die «Espresso»-Hörerin. «Während dieser Zeit mussten meine Mutter, meine Schwester und ich das Wohnzimmer verlassen, die beiden Polizeibeamten warteten an der Wohnungstüre.»

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Erst als der Gerichtsmediziner und die Polizeibeamten gegangen waren, konnten die Angehörigen den Verstorbenen auf sein Bett legen und Abschied nehmen.

Nach dem Schock kommt noch eine Rechnung

Dieses schlimme Erlebnis belastet die «Espresso»-Hörerin noch heute. Im März dann ein weiterer Stich ins Herz: Die Staatsanwaltschaft St. Gallen schickt den Hinterbliebenen eine Rechnung für die «Legalinspektion», also für die Untersuchung der Todesursache. Kostenpunkt: 1204 Franken.

Die «Espresso-Hörerin» versteht nicht, weshalb man ihren Vater überhaupt hat untersuchen lassen. Noch weniger versteht sie, dass nun die Hinterbliebenen die Kosten dafür tragen sollen.

Für Angehörige sind ein plötzlicher Todesfall und die damit verbundenen Untersuchungen durch Polizei und Gerichtsmedizin eine grosse Belastung.

Die Todesursache wird von Amtes wegen geklärt

Die Strafprozessordnung schreibt aber vor, dass nach einem plötzlichen und unerwarteten Todesfall von Amtes wegen geprüft werden muss, ob die verstorbene Person eines natürlichen Todes gestorben ist oder ob zum Beispiel eine Gewalteinwirkung oder ein ärztlicher Behandlungsfehler zum Tod geführt hat. Je nach Resultat wird die Untersuchung eingestellt oder die Staatsanwaltschaft eröffnet ein Strafverfahren.

Die Kosten für eine Legalinspektion werden im Kanton St. Gallen dem Nachlass des Verstorbenen in Rechnung gestellt. Das bedeutet, dass die Hinterbliebenen diese Kosten – wie auch die Kosten für die Bestattung - nicht aus ihrem eigenen Vermögen, sondern aus der Erbschaft bezahlen müssen.

Auch wenn keine Untersuchungen, keine Legalinspektion nötig ist: Ein Todesfall ist immer ein einschneidendes und aufwühlendes Erlebnis. Was Angehörige in den ersten Tagen erledigen müssen und bei welchen Stellen es Hilfe und Unterstützung gibt, ist auf der Website von Pro Senectute zusammengefasst.

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