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Rechtsfrage: «Wie kontrolliere ich meine Arztrechnungen?»
Aus Espresso vom 26.04.2018. Bild: Keystone
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Patientenrechte «Wie kontrolliere ich meine Arztrechnungen?»

Der Arzt einer Hörerin rechnet direkt mit der Krankenkasse ab. Die Frau möchte die Rechnungen aber sehen und kontrollieren. «Espresso» sagt, weshalb der Arzt ihr eine Kopie der Rechnung schicken muss.

Nach einem kürzlichen Arztbesuch wunderte sich eine «Espresso»-Hörerin aus Kloten (ZH). Der Arzt schickte die Rechnung nicht ihr, sondern direkt der Krankenkasse. Wie viel die Behandlung gekostet hatte, konnte die Frau erst der Schlussabrechnung der Krankenkasse entnehmen.

«Ich möchte aber meine Arztrechnungen kontrollieren», schreibt sie dem Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1. Auf ihre Rückfrage, ob sie nicht eine Kopie der Rechnung bekommen könne, habe ihr der Arzt geantwortet, dazu müsse sie sich an die Krankenkasse wenden.

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Der Arzt muss sich um die Rechnungskopie kümmern

Diese Auskunft des Arztes ist aber falsch. Rechnet ein Arzt direkt mit der Krankenkasse ab, so muss er nach dem Krankenversicherungsgesetz seiner Patientin oder seinem Patienten unaufgefordert eine Kopie der Rechnung zukommen lassen. Nicht die Patienten müssen sich also um eine Rechnungskopie kümmern, sondern der Arzt. Zudem ist ein Arzt verpflichtet, einen Patienten vor der ersten Behandlung über die Art seiner Abrechnung zu informieren. Patienten haben zwar bezüglich der Abrechnungsmodalitäten eines Arztes kein Wahlrecht. Wer mit einer Abrechnungsform nicht einverstanden ist, kann aber den Arzt wechseln.

Bei Arztrechnungen gibt es verschiedene Systeme

In der Schweiz gibt es bei Arzt- und Spitalrechnungen verschiedene Abrechnungsmodalitäten:

  • Nach einer Behandlung im Spital schickt das Spital die Rechnung direkt der Krankenkasse des Patienten. Das Gesetz nennt dieses System der Verrechnung «Tiers payant».
  • Anders bei einer ambulanten Behandlung. Dort schickt noch immer vielerorts der Arzt dem Patienten die Rechnung. Der Patient bekommt den Betrag dann von der Kasse rückvergütet. Dieses System heisst «Tiers garant».

In den letzten Jahren haben nun aber viele Krankenkassen die Ärzte aufgefordert, bei ambulanten Behandlungen in das System des «Tiers payant» zu wechseln. In den Kantonen Schwyz und Uri rechnen bereits sämtliche Privatpraxen nach diesem System ab.

Patienten haben kein Wahlrecht

Bei der Wahl der Abrechnung haben Patientinnen und Patienten kein Mitspracherecht. Entscheidet sich ein Arzt oder ein Kanton für die Abrechnung im «Tiers payant», so kommt dieses Modell bei allen Patienten zur Anwendung. Ausnahmen für einzelne Patienten sind nicht möglich.

Will ein Patient dennoch nicht über das Modell des «Tiers payant» abrechnen, hat er nur zwei Möglichkeiten:

  1. Er kann seinem Arzt eine sogenannte Abtretungsvereinbarung unterschreiben. Darin tritt der Patient seine Forderungen aus der Krankenkasse seinem Arzt ab. Der Arzt schickt dann seine Rechnungen der Kasse und wird von ihr entschädigt. Der Patient bekommt im Anschluss von der Kasse eine Rechnung für die Kostenbeteiligungen (Franchise, Selbstbehalt).
  2. Will er auch das nicht, bleibt einem Patienten nur, den Arzt zu wechseln.

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