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Grundrechte am Arbeitsplatz gelten besonders auch für ältere Mitarbeitende.
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Rücksicht auf ältere Angestellte

Niemand darf auf Grund des Alters diskriminiert werden. Auch nicht am Arbeitsort.

Vorgesetzte müssen zum Beispiel alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, damit ältere Arbeitnehmende an ihrem Arbeitsplatz verbleiben können. So will es das Gesetz in der Schweiz.

Trotzdem bleibt noch viel zu tun, erklärt Sandra Egli, Autorin des Handbuchs «Grundrechte im Alter».

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