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So werden Ihre Zähne richtig behandelt

Zahnarztbesuche sind meist unangenehm und teuer. Doch die meisten Patienten trauen sich kaum, eine einfachere Behandlung zu verlangen oder gar eine Zweitmeinung einzuholen. Der «Ratgeber» zeigt, wie Sie zu einer guten Zahnbehandlung kommen.

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Wie vermeide ich eine Fehlbehandlung beim Zahnarzt?
aus Ratgeber vom 30.07.2014. Bild: Colourbox
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 11 Sekunden.

Es gibt kaum eine Situation, in der man sich hilfloser fühlt als auf dem Zahnarztstuhl: Man sieht nicht, was da genau im eigenen Mund geschieht, kann nicht sprechen und fürchtet sich ständig vor plötzlichen Schmerzen. Überzeugt das Resultat der Behandlung dann nicht oder fällt die Rechnung viel zu hoch aus, fühlt man sich erst recht ausgeliefert.

Erika Ziltener, Leiterin der Patientenstelle Zürich, kennt solche Fälle zur Genüge. Auch wenn das Gros der Ärzte unbestritten gute Arbeit leistet, muss sie sich immer wieder mit möglichen Behandlungsfehlern oder -mängeln befassen. Ihr wichtigster Tipp: «Im Vorfeld abklären, was man will und was man bezahlen kann. Bei aufwändigen Behandlungen lohnt es sich zu schauen, ob es Alternativen gibt oder ob sie sich auf verschiedene Etappen aufteilen lässt.» Lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag machen, den man zum Beispiel bei der Zahnärztegesellschaft oder durch eine Ombudsstelle prüfen lassen kann.

Ist man mit dem Ergebnis einer Behandlung nicht zufrieden, sollte man zunächst das Gespräch mit dem Zahnarzt suchen. «Das muss immer der erste Schritt sein», betont Ziltener. «Führt das nicht zum gewünschten Erfolg, gibt es als nächstes die Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens – entweder bei der Zahnärzte-Gesellschaft oder beim jeweiligen Kanton.»

Wie findet man den richtigen Zahnarzt, die richtige Zahnärztin? Im oben nachzuhörenden «Ratgeber» geht Erika Ziltener auch auf diese Frage ein.

Tipps für eine gute Zahnbehandlung

  • Im Bekanntenkreis oder bei Behörden nach guten Zahnarzterfahrungen fragen.
  • Auf das Bauchgefühl achten: Die Chemie zwischen Arzt und Patient muss stimmen.
  • Bei grossen Behandlungen schriftlichen Kostenvoranschlag verlangen.
  • Eventuell etappenweise Sanierung und Ratenzahlung vereinbaren. Kein Kleinkredit!
  • Bei Unsicherheit Zweitmeinung eines unabhängigen Zahnarztes einholen. Röntgenbilder mitnehmen – sie gehören dem Patienten.
  • Auf Werkstücke wie Kronen, Füllungen, Brücken etc. besteht eine zehnjährige Garantie.
  • Im Streitfall vermittelt der Kantonszahnarzt oder die Schlichtungsstelle der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft.

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