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Wege aus der Gewaltspirale

Meinungsverschiedenheiten gehören zu einer normalen Beziehung. Bei manchen Paaren artet dies aber regelmässig in Psychoterror oder sogar Handgreiflichkeiten aus. Wann ist häusliche Gewalt nicht mehr Privatsache, und wer kann weiterhelfen?

2014 kam es in der Schweiz zu über 15'000 Straftaten im Bereich der häuslichen Gewalt. In 51 Prozent der Fälle waren Opfer und Täter in einer Partnerschaft, in 26 Prozent waren die Beteiligten bereits getrennt. Den Rest machten Angriffe von Eltern auf Kinder oder umgekehrt aus.

Seit 2004 ein Offizialdelikt

Lässt sich die Ursache der Gewalt nicht einvernehmlich aus der Welt schaffen, hilft die Polizei – von Amtes wegen. «Häusliche Gewalt» ist seit 2004 ein Offizialdelikt und muss als solches unabhängig vom Willen der Beteiligten von den Behörden verfolgt werden, sobald sie davon Kenntnis erhalten.

Als Offizialdelikte in Ehe oder Partnerschaft sowie gegenüber Kindern gelten unter anderem: einfache Körperverletzung, wiederholte Tätlichkeiten, Drohung, Nötigung, Freiheitsberaubung und Entführung, sexuelle Handlungen mit Kindern oder Vergewaltigung.

Ein Anruf auf den Polizeinotruf Telefon 117 kann der erste Schritt aus der Gewaltspirale sein.

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