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Hilfe, ich hüte Nachbars Wohnung!

Beim Hüten von Haus oder Wohnung kann einiges schiefgehen: Die Blumen vertrocknen, die wertvolle Statue zerbricht in tausend Teile oder schlimmer noch: Nachbars Katze stirbt. Das braucht Haus- oder Wohnungssitter nicht zu stressen, denn sie haften nicht.

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Wer für jemanden die Wohnung oder das Haus hütet, tut diesem eine Gefälligkeit, daher ist der Hüter oder die Hüterin bei Schäden auch nicht haftbar. So sagt es das Gesetz. Allerdings gibt es Ausnahmen:

Wenn der Nachbar oder die Verwandte während dem Hüten grobfahrlässig handelt und keine Sorgfalt an den Tag legt, kann er oder sie durchaus zu einem Teil zur Kasse gebeten werden.

Grobfahrlässig kann sein, wenn ich zum Beispiel:

  • der Versuchung nicht widerstehen kann und im Wohnzimmer die Drohne des Wohnungsbesitzers ausprobiere, welche dann mit Vollgas in den teuren Flachbildschirm fliegt.

  • die Terrassentüre offen lasse und Einbrecher das Haus leer räumen.

  • die Katze nie füttere, obwohl mir der Hausbesitzer klar aufgetragen hat, das täglich zu tun.

Was, wenn das Büsi stirbt oder Unfug treibt?

Wenn ich die Katze mit der notwendigen Sorgfalt pflege, kann ich für den Tod des Tieres nicht verantwortlich gemacht werden. Das gleiche gilt, wenn die Katze mir entwischt und dem Nachbarn die Blumentöpfe verwüstet.

Rennt das Tier auf die Strasse und verursacht einen Unfall, ist der Wohnungshüter ebenfalls nicht verantwortlich. Anders sieht es aus, wenn die Katzensitterin das Tier zu sich nach Hause nimmt und es dort beaufsichtigt. In diesem Fall haftet sie für den Katzenunfall und seine Folgen. Daher sollte man abklären, ob sich allenfalls eine spezielle Versicherung für solche Fälle lohnt.

Gute Vorbereitung ist wichtig

Damit möglichst wenig passiert, sollten sich Haus- oder Wohnungsbesitzer vorbereiten. Dazu gehört:

  • Die richtigen Personen zum Hüten aussuchen. Wer zum Beispiel wertvolle Pflanzen oder heikle Tiere hat, sollte jemanden wählen, der sich damit auskennt.
  • Den Haussitter genau instruieren.

  • Eigene Telefonnummer angeben, auf der man in den Ferien erreichbar ist.

  • Zusätzlich – falls man einmal nicht erreichbar ist – die Telefonnummer eines Angehörigen.

  • Für Notfälle in der Wohnung – zum Beispiel einen Wasserschaden – die Telefonnummer der Hausverwaltung bereitlegen.

  • Sind Tiere zu hüten, dann auf jeden Fall die Nummer des Tierarztes auf die Liste setzen.

  • Wertvolle Vasen etc. besser gleich aus der Gefahrenzone bringen.

  • Und die Nachbarn informieren, dass man in den Ferien ist und jemand anders die Wohnung betreten wird.

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