Das Verbandssportgericht hat nach eingehender Prüfung der Sachlage das erstinstanzliche Urteil des Einzelrichters bestätigt. Im Verhalten von Spieler Stefan Schnyder (SC Langenthal) gegenüber Spieler Ronny Keller (Olten) sieht das Verbandssportgericht keinen Verstoss gegen eine IIHF-Regel. Vielmehr handle es sich «um einen tragischen Unfall, der zwar offensichtlich unter viel Kraft von Spieler Schnyder, jedoch ohne Regelverstoss zustande kam», heisst es.
Olten wehrt sich gegen Schuldzuweisung
Einzelrichter Reto Steinmann hatte am 25. März im erstinstanzlichen Urteil das Verfahren gegen Schnyder vom SC Langenthal eingestellt. Die EHC Olten AG hatte daraufhin beim Verbandssportgericht gegen diesen Entscheid Rekurs eingelegt, da er zu sehr auf das Gutachten der Unfallmechanik gestützt sei. So hätte das Verhalten Kellers als schuldhaft interpretiert werden können.
Keller war im zweiten Playoff-Halbfinal gegen Langenthal nach einem Check Schnyders kopfvoran in die Bande gestürzt und ist seither querschnittgelähmt.