Bellinzona hatte es mehrfach versäumt, die im Lizenzreglement geforderten Bestätigungen für die Überweisung der Löhne und Sozialbeiträge im Jahr 2013 fristgerecht einzureichen.
Insgesamt drei Punktabzüge
Die Lizenzadministration der SFL reichte folglich bei der Disziplinarkommission (DK) Anzeigen ein; die DK hatte die Nichteinreichung der erforderlichen Bestätigungen in erster Instanz als Verstoss gegen das Lizenzreglement beurteilt und die Tessiner mit dem Abzug von einem Punkt, 2 Punkten und 4 Punkten gebüsst.
Das Rekursgericht der SFL vereinigte in ihrer Beurteilung die beiden Fälle, in welchen die finanziell arg gebeutelte AC Bellinzona rekurriert hatte. Die zweite Instanz stützt nun die Entscheide der Disziplinarkommission.
Aufstiegs-Entscheidung bereits gefallen
Auf die Meisterschaft haben die Punktabzüge Bellinzonas keine unmittelbaren Auswirkungen. Aarau steht seit dem letzten Wochenende als Aufsteiger in die Super League fest. Bellinzona rangiert mit neu 63 Zählern immer noch auf Rang 2.
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