Das Frankfurter Landgericht gibt Manuel Gräfe recht. Der ehemalige Schiedsrichter klagte gegen den DFB wegen einer Altersdiskriminierung. Gemäss dem Urteil erhält der Deutsche eine Entschädigung von 48'500 Euro. Der damals 47-jährige Gräfe wurde in der Saison 2021/22 nicht mehr auf die Schiedsrichterliste gesetzt. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass dem Alter bei der Nicht-Berücksichtigung «keine ganz unwichtige Rolle zukam».
Urteil noch nicht rechtskräftig
Auch wenn es in den Regelwerken des DFB offiziell keine Altersgrenze gebe, seien «genug Indizien» vorhanden, dass diese in der Realität praktiziert werde, heisst es in der Urteilsbegründung. Das Urteil kann vor dem Oberlandesgericht noch angefochten werden. Gräfe hatte vor Gericht stets betont, dass es ihm mit seiner Klage nicht unbedingt um eine Fortsetzung seiner eigenen Laufbahn als Referee gehe. Vielmehr wolle er für ein Grundsatzurteil für künftige Generationen sorgen.