Sven Schurtenberger ist am Eidgenössischen Schwing- und Älplerfest in Zug unter anderem eine Szene im 4. Gang zum Verhängnis geworden. Im Kampf gegen Fabian Staudenmann war kurz sein Schienbeinschoner mit dem Aufdruck eines Sportartikelherstellers zu sehen. Dafür wurde der 28-Jährige vom Eidgenössischen Schwingerverband hart bestraft.
Rekurs wurde eingeleitet
Schurtenberger wird im nächsten Jahr für die auswärtigen Gauverbands- und Kantonalkranzfeste, Bergkranzfeste sowie Teilverbandsfeste gesperrt. Gegen diese Sanktion hat der Schwinger Rekurs eingelegt. Gegenüber SRF liess der Athlet am Freitag verlauten, dass er das Urteil «unverhältnismässig» finde.
Am ESAF in Zug hatte sich Schurtenberger lange im Rennen um die Schlussgang-Teilnahme gehalten. Am Ende belegte er mit 75,75 Punkten Rang 7b.