Der EU-Ministerrat hat heute den Weg freigemacht für neue Gentechnik-Regeln. Es könnte dazu führen, dass Lebensmittel aus CRISPR-Pflanzen ohne Kennzeichnung in Schweizer Supermärkte gelangen. Wissenschaftsjournalistin Gina Buhl ordnet ein.
Was hat die EU entschieden?
Bisher galten für alle gentechnisch veränderten Pflanzen strenge Regeln: lange Zulassungsverfahren, Kennzeichnungspflicht, wenig Marktchancen. Das ändert sich nun. Die EU teilt CRISPR-Pflanzen in zwei Kategorien: Pflanzen mit minimalen Eingriffen – die, so die Argumentation der EU, auch durch natürliche Mutation hätten entstehen können – werden künftig wie gewöhnliche Züchtungen behandelt. Keine Sonderzulassung, keine Kennzeichnung auf dem Produkt. Nur das Saatgut muss noch markiert sein. Pflanzen mit komplexeren Eingriffen bleiben weiter streng reguliert. Das EU-Parlament muss die Verordnung noch bestätigen – die Abstimmung ist für den 19. Mai geplant. Erst dann tritt sie nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren in Kraft.
Was ist die Genschere CRISPR überhaupt?
Bei klassischer Gentechnik wird in der Regel artfremdes Erbmaterial in eine Pflanze eingeschleust – etwa ein Bakterien-Gen in Mais. CRISPR greift gezielter: Die Genschere schneidet im Erbgut einer Pflanze, die den Schnitt selbst repariert. Kein fremdes Erbmaterial kommt hinzu. Was dabei entsteht, könnte unter Umständen auch durch natürliche Mutation entstehen – wobei Kritikerinnen betonen, dass auch kleine Eingriffe unvorhersehbare Folgen haben können. Trotzdem galten bisher beide Methoden rechtlich als Gentechnik: mit denselben Auflagen, Zulassungsverfahren und Kennzeichnungspflichten. Genau das will die neue EU-Verordnung ändern: CRISPR-Pflanzen ohne Fremd-DNA sollen künftig nicht mehr denselben strengen Gentechnik-Regeln unterliegen – wenn die Eingriffe minimal waren.
Ist das gefährlich?
Nach aktuellem Stand der Wissenschaft gilt CRISPR als nicht risikoreicher als konventionelle Züchtung – diese Einschätzung ist aber nicht unbestritten. Der Vergleichspunkt der Befürworter ist die Mutagenese – eine jahrzehntealte Methode, bei der Pflanzen mit Strahlung oder Chemikalien behandelt werden. Das fiel nie unter das Gentechnikgesetz. CRISPR funktioniert ähnlich, aber gezielt. «Mit diesen Methoden wird eine Situation herbeigeführt, die das Gleiche bewirken kann wie das, was heute in der Natur oder mit klassischer Mutagenese erreicht wird», erklärt Roland Peter, Leiter Pflanzenzüchtung bei Agroscope im Gespräch mit SRF. Kritikerinnen halten dagegen: Auch kleine, gezielte Eingriffe könnten unvorhersehbare Folgen im Erbgut haben.
Was ändert das für mich im Supermarkt?
Lebensmittel könnten bald CRISPR-Pflanzen enthalten, ohne dass das auf der Packung steht. Wer das vermeiden will, muss zu teureren Bioprodukten greifen – dort bleiben CRISPR-Pflanzen verboten. Genau das ist der Kernvorwurf der Kritiker: Die Wahlfreiheit könnte de facto abgeschafft werden. Ein zweites Problem: die Patentfrage. Grosse Agrarkonzerne könnten Patente auf veränderte Pflanzeneigenschaften anmelden. Bauern müssten das Saatgut jedes Jahr neu kaufen – eine Weiterzucht wäre verboten. Befürworter wie Roland Peter betonen: Die neuen Regeln gelten nur für minimale Eingriffe. Alles andere bleibe streng reguliert.
Und die Schweiz?
Die Schweiz bewegt sich deutlich langsamer. Das Anbauverbot gilt bis 2030, ein neues Gesetz ist noch nicht im Parlament. Die Diskussion ist dennoch in vollem Gang: Bauernverbände, Umweltorganisationen und Konsumentenschützer streiten über Kennzeichnung, Risikoprüfung und die Frage, wie weit die Schweiz der EU folgen will. Und der Druck wächst: Ab 2028 könnten EU-Bauern CRISPR-Pflanzen anbauen dürfen – Schweizer Bauern nicht.