Die EU-Aussenminister haben am Dienstag ein neues Gentechnikgesetz verabschiedet. Es könnte dazu führen, dass mit der Genschere CRISPR gezüchtete Lebensmittel ohne Kennzeichnung in Schweizer Supermärkte gelangen. Wissenschaftsjournalistin Gina Buhl ordnet ein.
Was hat die EU entschieden?
Bisher galten für alle gentechnisch veränderten Pflanzen strenge Regeln: lange Zulassungsverfahren, Kennzeichnungspflicht, wenig Marktchancen. Das ändert sich nun. Die EU teilt CRISPR-Pflanzen in zwei Kategorien: Pflanzen mit minimalen Eingriffen – die, so die Argumentation der EU, auch durch natürliche Mutation hätten entstehen können – werden künftig wie gewöhnliche Züchtungen behandelt. Keine Sonderzulassung, keine Kennzeichnung auf dem Produkt. Nur das Saatgut muss noch markiert sein. Pflanzen mit weitreichenderen Eingriffen bleiben weiter streng reguliert. Das EU-Parlament bestätigt das Gesetz voraussichtlich Ende Mai, bevor es nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren in Kraft tritt.
Was ist die Genschere CRISPR überhaupt?
Bei klassischer Gentechnik wird artfremdes Erbmaterial in eine Pflanze eingeschleust – etwa ein Bakterien-Gen in Mais. Das Ergebnis könnte in der Natur so nicht entstehen. CRISPR greift gezielter: Die Genschere schneidet gezielt im Erbgut einer Pflanze, die den Schnitt selbst repariert. Kein fremdes Erbmaterial kommt hinzu. Was dabei entsteht, könnte auch durch natürliche Mutation entstehen. Nur würde es mit klassischer Züchtung Jahrzehnte dauern. Trotzdem galten bisher beide Methoden rechtlich als Gentechnik: mit denselben Auflagen, Zulassungsverfahren und Kennzeichnungspflichten. Genau das ändert die neue EU-Verordnung: CRISPR-Pflanzen ohne Fremd-DNA sollen künftig nicht mehr als Gentechnik gelten – wenn die Eingriffe minimal waren.
Ist das gefährlich?
Nach aktuellem Stand der Wissenschaft: nicht mehr als konventionelle Züchtung. Der Vergleichspunkt ist die sogenannte Mutagenese – eine jahrzehntealte Methode, bei der Pflanzen mit Strahlung oder Chemikalien behandelt werden. Das fiel nie unter das Gentechnikgesetz. CRISPR macht dasselbe – nur gezielt. «Mit diesen Methoden wird eine Situation herbeigeführt, die das Gleiche bewirken kann wie das, was heute in der Natur oder mit klassischer Mutagenese erreicht wird», erklärt Roland Peter, Leiter Pflanzenzüchtung bei Agroscope im Gespräch mit SRF.
Was ändert das für mich im Supermarkt?
Lebensmittel könnten bald CRISPR-Pflanzen enthalten, ohne dass das auf der Packung steht. Wer das vermeiden will, muss zu teureren Bioprodukten greifen – dort bleiben CRISPR-Pflanzen verboten. Genau das ist der Kernvorwurf der Kritiker: Die Wahlfreiheit könnte de facto abgeschafft werden. Ein zweites Problem: die Patentfrage. Grosse Agrarkonzerne könnten Patente auf veränderte Pflanzeneigenschaften anmelden. Bauern müssten das Saatgut jedes Jahr neu kaufen – eine Weiterzucht wäre verboten. Befürworter wie Roland Peter betonen: Die neuen Regeln gelten nur für minimale Eingriffe. Alles andere bleibe streng reguliert.
Und die Schweiz?
Die Schweiz bewegt sich deutlich langsamer. Das Anbauverbot gilt bis 2030, ein neues Gesetz ist noch nicht im Parlament. Die Diskussion ist dennoch in vollem Gang: Bauernverbände, Umweltorganisationen und Konsumentenschützer streiten über Kennzeichnung, Risikoprüfung und die Frage, wie weit die Schweiz der EU folgen will. Und der Druck wächst: Ab 2028 könnten EU-Bauern CRISPR-Pflanzen anbauen dürfen – Schweizer Bauern nicht.