Wer heute Insekten als Lebensmittel anbietet, braucht eine Bewilligung. Gegen eine generelle Zulassung hatte der Bundesrat bisher aber gesundheitliche Bedenken geltend gemacht.
Mit Mehlwürmern, Grillen und Wanderheuschrecken hätten bereits im kleinen Massstab Erfahrungen gesammelt werden können, sagte Michael Beer vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Proteinallergien und die Produktionsbedingungen bleiben aber ein Thema, darum ist das Insekten-Menü vorerst auf diese drei Arten beschränkt.
Erlaubt, was nicht verboten
Die Zulassung von Insekten als Lebensmittel ist Teil einer umfassenden Revision des Lebensmittelrechts. Diese sieht einen Paradigmenwechsel vor: Alle Lebensmittel sollen erlaubt sein, die sicher sind und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Bisher war es umgekehrt: Alle Lebensmittel, die nicht explizit im Gesetz umschrieben waren, benötigten eine Bewilligung.