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Komplementärmedizin unter Druck

Bleiben die Homöopathie, die chinesische Kräutermedizin, die Antroposophische Medizin, die Neuraltherapie und die Phytotherapie im Leistungskatalog der Grundversicherung?

Der 28. Februar ist ein Stichtag für die Alternativmedizin. Die Homöopathie, die chinesische Kräutermedizin, die Antroposophische Medizin, die Neuraltherapie und die Phytotherapie sind bisher nur provisorisch als Methoden im Leistungskatalog der Grundversicherung aufgenommen. Jetzt müssen die Alternativmediziner begründen, warum die Naturheilmethoden definitiv in die Grundversicherung gehören. Kriterien sind die Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit der Methoden. Ausgenommen ist die Akupunktur, die jetzt schon definitiv im Leistungskatalog ist.

Grundlage für den Entscheid sind vor allem die Ergebnisse des Programms Evaluation Komplementärmedizin (PEK). Das Bundesamt für Gesundheit hat mehrere Studien in Auftrag gegeben, die zur Zeit abgeschlossen werden. Für die Homöopathie haben die Studien unterschiedliche Resultate ergeben. Das Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Bern hat zahlreiche Studien zur Homöopathie ausgewertet – Fazit: Es gibt keinen Beweis, dass die homöopathischen Mittel mehr wirken als ein Placebo. Eine andere, gross angelegte Studie im Rahmen der PEK, die noch nicht offiziell bekannt ist, ergab hingegen eine «wahrscheinliche Wirksamkeit», wie Recherchen von Puls ergaben. Zudem sei die Homöopathie kostengünstig und sicher.

Laut der Statistik des BAG betrugen im Jahr 2003 die Kosten für Komplementärmedizin durchschnittlich 4 Franken pro Person, von insgesamt 2424 Franken in der obligatorischen Krankenversicherung.

Bundesrat Pascal Couchepin wird den Entscheid über die komplementärmedizinischen Methoden Ende Juni fällen, gestützt auf die Empfehlungen des BAG und der Leistungskommission.

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