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Was im Patientendossier fehlt, ist noch kein Beweis

Ärzte müssen Standarduntersuchungen nicht im Patientendossier dokumentieren, wenn dies aus medizinischer Sicht nicht nötig ist. Der Grundsatzentscheid des Bundesgerichts stärkt die Position der Ärzteseite in Haftpflichtfragen.

Ärzte müssen die Behandlung von Patienten nur so weit dokumentieren, wie dies aus ihrer medizinischen Sicht notwendig und üblich ist. Eine fehlende Dokumentation darf im Haftpflichtprozess gegen den Arzt deshalb nicht als Nachweis dafür gelten, dass die fragliche Behandlung unterlassen wurde.

Mit diesem Entscheid verschlechtert das Bundesgericht die Stellung des Patienten, denn dieser muss vor Gericht den möglichen Behandlungsfehler oder allfällige Unterlassungen des Arztes beweisen können.

Keine Beweismöglichkeit

Beim fraglichen Bundesgerichtsentscheid geht es um den Fall einer Frau, die bei einer Geburt einen Dammriss erlitt und seitdem unter Stuhlinkontinenz leidet. Die Standarduntersuchung nach einem Dammriss wurde vom behandelnden Frauenarzt nicht dokumentiert, was von der Klägerin als Beweis gesehen wurde, dass diese Untersuchung nicht erfolgt war und der Riss deshalb unentdeckt blieb.

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Die Patientin erhielt zunächst eine finanzielle Genugtuung zugesprochen. Das Bundesgericht entschied nun aber in einem Grundsatzentscheid, dass Patientendossiers nicht als Beweismittel für die Gerichte gemacht werden, sondern in erster Linie zum Informationsaustausch unter Ärzten. Standarduntersuchungen, bei denen kein Gesundheitsproblem festgestellt werden, müssten medizinisch gesehen nicht extra vermerkt werden. Die Gerichte dürften das Fehlen eines solchen Eintrags deshalb auch nicht als Beleg für einen Ärztefehler werten. Und da selbst bei sorgfältiger Untersuchung ein Drittel der Darmrisse unentdeckt bleibt, wurde im konkreten Fall das vorgängige Urteil gegen den Arzt aufgehoben.

Wenige Gerichtsfälle

Jährlich kommt es in der Schweiz zu geschätzten 1700 bis 2000 Kunstfehlern. Nur die wenigsten kommen vor Gericht. Der neuste Bundesgerichtsentscheid kommt nicht ganz unerwartet, er festigt aber die Tendenz, dass es für Patienten auch künftig nicht einfacher wird, zu ihrem Recht zu kommen.

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