Für die erarbeiten Punkte gibt es etwa einen Teil der Prämie zurück oder man bekommt Gutscheine verschiedener Partner. Auch das Spenden ist möglich. Die Haltung der Krankenkassen ist klar: Man wolle mit diesen Angeboten zur Gesundheitsförderung beitragen.
Aus Sicht des Konsumentenschutzes sind solche Angebote heikel. Die in den Apps geteilten Daten seien für die Krankenkassen Gold wert – viel mehr als der Gegenwert in Gutscheinen. Der finanzielle Anreiz sei ohnehin nur gering.
Unter dem Strich handle es sich um geschicktes Marketing, um Kunden zu einem Vertragsabschluss zu bewegen.
Üblich sind solche Angebote in der Zusatzversicherung, jedoch gibt es auch erste Angebote in der Grundversicherung.
Dies kritisiert der Konsumentenschutz vehement. Es handle sich um eine Wettbewerbsverzerrung.