Die Frage vom Ende schieben viele lieber vor sich her. Auch wenn allen bewusst ist, dass es irgendwann kommt: sei es durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder weil die Demenz verhindert, seine eigenen Wünsche zu äussern – man also nicht mehr urteilsfähig ist, wie es im Rechtsjargon heisst.
Für den Ernstfall ist es darum wichtig, das Gespräch zu suchen mit Personen aus dem vertrauten Umfeld und sich Zeit zu nehmen für Dokumente wie Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag. Darin kann man die persönlichen Entscheidungen zu Gesundheit oder Geldfragen festhalten.
Wer alleinstehend ist, keine Kinder hat oder nicht weiss, wer sich als Vertrauensperson eignet, kann sich an die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) wenden, empfiehlt Peter Burri von Pro Senectute: «Die KESB hilft in diesen Fällen, eine neutrale, geeignete Vertrauensperson zu finden.»
Für den Ernstfall ist es darum wichtig, das Gespräch zu suchen mit Personen aus dem vertrauten Umfeld und sich Zeit zu nehmen für Dokumente wie Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag. Darin kann man die persönlichen Entscheidungen zu Gesundheit oder Geldfragen festhalten.
Wer alleinstehend ist, keine Kinder hat oder nicht weiss, wer sich als Vertrauensperson eignet, kann sich an die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) wenden, empfiehlt Peter Burri von Pro Senectute: «Die KESB hilft in diesen Fällen, eine neutrale, geeignete Vertrauensperson zu finden.»