Die Frage vom Ende schieben viele lieber vor sich her. Auch wenn allen bewusst ist, dass es irgendwann kommt: sei es durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder schlichtweg altersbedingt. Oder weil die Demenz verhindert, seine eigenen Wünsche zu äussern – man also nicht mehr urteilsfähig ist, wie es im Rechtsjargon heisst.
In jedem Fall macht es Sinn, schon vorher Klartext zu reden, über die Gesundheit und das Geld. Und mindestens eine Person ins Vertrauen zu ziehen, die die eigenen Wünsche im Ernstfall umsetzt. Diese Checkliste kann bei der Vorbereitung helfen:
1. Patientenverfügung
Medizinische Fragen beantwortet die Patientenverfügung: Es geht etwa um lebensverlängernde Behandlungen, ob Sie über eine längere Zeit per Sonde ernährt werden möchten oder künstlich beatmet. Danach handeln Ärztinnen und Ärzte, wenn Sie nicht mehr urteilsfähig sind.
Wenn man bei einem Unfall nichts bei sich hat, werden alle lebensverlängernden Massnahmen gemacht, bis die Patientenverfügung da ist.
Für den Notfall kann man eine Hinweiskarte ins Portemonnaie legen. Denn: «Wenn man bei einem Unfall nichts bei sich hat, werden alle lebensverlängernden Massnahmen gemacht, bis die Patientenverfügung da ist», sagt Peter Burri von Pro Senectute.
2. Vorsorgeauftrag und Testament
Der Vorsorgeauftrag regelt persönliche und finanzielle Vorkehrungen: Ob man etwa ins Heim möchte, wer sich um die Post oder die Haustiere kümmern soll. Andererseits regelt er Fragen nach dem Vermögen: Wie wird die AHV oder Pensionskasse verwendet? Wer kann an Ihrer Stelle Dokumente unterzeichnen?
Erbfragen stehen im Testament, also dem letzten Willen: Wem möchte ich mein Vermögen vermachen oder Wertgegenstände, die Uhr oder Lieblingskommode. Wichtig ist, dass man auch festlegt, wer das Testament später vollzieht.
3. Zugangsdaten und Passwörter
Weil wir zunehmend digital unterwegs sind, macht es Sinn, sich über digitale Spuren Gedanken zu machen. Das heisst: Hinterlegen, wo eine Vertrauensperson im Ernstfall Zugangsdaten und Passwörter findet und festhalten, was mit den Profilen in den sozialen Netzwerken passieren soll.
4. Vertrauensperson
Es können Verwandte sein, die man angibt, müssen aber nicht. Hauptsache, die Person ist einverstanden, volljährig und sich bewusst, was diese Aufgabe für sie bedeutet.
Aus Altersgründen kann es Sinn machen, jemanden aus der nachfolgenden Generation, wie die eigenen Kinder, einzusetzen. Wer alleinstehend ist oder kein gutes Verhältnis zur Familie hat, kann eine Nachbarin oder einen Freund einsetzen. Auch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) kann Anlaufstelle sein, um eine passende Person zu finden.
In der Regel prüft die KESB ohnehin den Vorsorgeauftrag. Dabei geht es darum, Missbrauch vorzubeugen, erklärt Peter Burri: «Man will die Leute schützen, damit sie nicht von jemandem abhängig sind, der gar nicht vertrauenswürdig ist.»
Die Mühe lohnt sich
Es ist eine Herausforderung, das Gespräch über den eigenen Tod zu führen. Und das Abarbeiten dieser Liste braucht länger als ein gemeinsames Mittagessen, oder einen Abend auf dem Sofa.
Dennoch: Wenn man sich frühzeitig dafür Zeit nimmt, trifft man nicht nur selbstbestimmt die letzten Entscheidungen, sondern entlastet auch das Umfeld.
Das zeigt auch die Erfahrung von Pro Senectute. Angehörige können so leichter im Sinne der Person entscheiden, sagt Peter Burri: «Man muss sich nicht unnötig den Kopf zerbrechen, was nun zu tun ist.»