Die Bestimmungen unterscheiden aber zwischen kommerziellen und offiziellen Sendungen. Und als «offizielle Sendungen» gelten teilweise eben auch jene von Hilfsorganisationen. Konkret: «Sendungen von gemeinnützigen, steuerbefreiten Organisationen, die von der Stiftung ZEWO zertifiziert sind oder deren gemeinnütziger Charakter aus anderen Gründen unbestritten ist.»
Stopp Werbung: Welche Sendungen landen trotzdem im Briefkasten?
Eigentlich sind die Bestimmungen für nicht adressierte Werbung, also kommerzielle Sendungen, klar. Im entsprechenden Reglement der Post heisst es: Offizielle Post wie Abstimmungsunterlagen oder Spendenaufrufe von Hilfsorganisationen sind erlaubt.
Abonnieren
Um diesen Podcast zu abonnieren, benötigen Sie eine Podcast-kompatible Software oder App. Wenn Ihre App in der obigen Liste nicht aufgeführt ist, können Sie einfach die Feed-URL in Ihre Podcast-App oder Software kopieren.
Teilen