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Offizielle Post wie Abstimmungsunterlagen oder Spendenaufrufe von Hilfsorganisationen sind erlaubt.
Keystone
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Stopp Werbung: Welche Sendungen landen trotzdem im Briefkasten?

Eigentlich sind die Bestimmungen für nicht adressierte Werbung, also kommerzielle Sendungen, klar. Im entsprechenden Reglement der Post heisst es: Offizielle Post wie Abstimmungsunterlagen oder Spendenaufrufe von Hilfsorganisationen sind erlaubt.

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Die Bestimmungen unterscheiden aber zwischen kommerziellen und offiziellen Sendungen. Und als «offizielle Sendungen» gelten teilweise eben auch jene von Hilfsorganisationen. Konkret: «Sendungen von gemeinnützigen, steuerbefreiten Organisationen, die von der Stiftung ZEWO zertifiziert sind oder deren gemeinnütziger Charakter aus anderen Gründen unbestritten ist.»

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