Wichtig ist die Bereitschaft zum Dialog. Im Unterschied zu Rechtsmitteln geht es nicht um Sieg oder Niederlage, sondern um Vermittlung. Empfehlung: lieber einmal zu früh als zu spät Kontakt aufnehmen – oft lassen sich Konflikte so pragmatisch und fair lösen, sagt der kantonale Zürcher Ombudsmann und bisherige Präsident der Verein der parlamentarischen Ombudspersonen in der Schweiz, Jürg Trachsel.
07.05.2026, 11:08 Uhr Wann sich der Gang zur Ombudsstelle lohnt
Wer Ärger mit kantonalen oder kommunalen Behörden hat, kann sich an die Ombudsstelle wenden. Das Verfahren ist niederschwellig – und oft der erste sinnvolle Schritt.
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An eine Ombudsstelle können sich Privatpersonen wenden, die Probleme mit kantonalen Behörden, Bezirken oder bestimmten Gemeinden haben. Das Verfahren ist kostenlos, formlos und ergebnisoffen.
Wichtig ist die Bereitschaft zum Dialog. Im Unterschied zu Rechtsmitteln geht es nicht um Sieg oder Niederlage, sondern um Vermittlung. Empfehlung: lieber einmal zu früh als zu spät Kontakt aufnehmen – oft lassen sich Konflikte so pragmatisch und fair lösen, sagt der kantonale Zürcher Ombudsmann und bisherige Präsident der Verein der parlamentarischen Ombudspersonen in der Schweiz, Jürg Trachsel.
Wichtig ist die Bereitschaft zum Dialog. Im Unterschied zu Rechtsmitteln geht es nicht um Sieg oder Niederlage, sondern um Vermittlung. Empfehlung: lieber einmal zu früh als zu spät Kontakt aufnehmen – oft lassen sich Konflikte so pragmatisch und fair lösen, sagt der kantonale Zürcher Ombudsmann und bisherige Präsident der Verein der parlamentarischen Ombudspersonen in der Schweiz, Jürg Trachsel.