AHV und Pensionskasse sichern die Grundversorgung im Alter – doch oft reicht das Einkommen nicht aus. Hier springen Zusatzleistungen ein. Viele Betroffene wissen jedoch nicht, dass sie Anspruch darauf haben oder wie sie diese Leistungen beantragen können.
· Die wichtigste Unterstützung sind die Ergänzungsleistungen (EL).
Sie kommen zum Zug, wenn die minimalen Lebenskosten durch AHV und Pensionskasse nicht gedeckt sind. Dabei wird berechnet, ob die anerkannten Ausgaben höher sind als die Einnahmen. Ist das der Fall, besteht Anspruch auf EL – unabhängig davon, ob jemand zuvor viel oder wenig verdient hat. Wichtig zu wissen: Die EL sind keine Sozialhilfe, sondern eine gesetzlich geregelte Sozialversicherung.
· Zusätzlich können über die Ergänzungsleistungen auch Krankheits- und Pflegekosten rückvergütet werden.
Dazu gehören zum Beispiel Ausgaben für Dentalbehandlungen, Hilfsmittel oder medizinische Leistungen, die nicht vollständig von der Krankenkasse gedeckt sind. Gerade hier verzichten viele auf Geld, das ihnen eigentlich zustehen würde.
· Eine weitere Unterstützung ist die Hilflosenentschädigung.
Sie richtet sich an Personen, die im Alltag auf Hilfe angewiesen sind – etwa beim Anziehen, Essen oder bei der Körperpflege. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Unterstützung durch Angehörige oder durch professionelle Dienste erfolgt. Entscheidend ist der tatsächliche Bedarf.
· Bereits vor der Pensionierung wichtig sind zudem die sogenannten Betreuungsgutschriften in der AHV.
Wer Angehörige pflegt oder betreut, kann sich diese Zeiten anrechnen lassen und so die spätere AHV-Rente verbessern.
Der Zugang zu diesen Leistungen ist oft einfacher, als viele denken:
· Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigung werden bei der kantonalen Ausgleichskasse beantragt.
· Erste Einschätzungen sind über Online-Rechner oder bei Beratungsstellen möglich.
· Organisationen wie Pro Senectute bieten kostenlose Beratung und helfen beim Ausfüllen der Formulare.
Entscheidend ist, aktiv zu werden: Leistungen werden in der Regel nicht automatisch ausbezahlt, sondern müssen beantragt werden.
Fachleute raten deshalb, sich frühzeitig zu informieren und bei Unsicherheit Unterstützung zu holen. Wer seine Ansprüche kennt, kann die eigene finanzielle Situation im Alter oft deutlich verbessern.
· Die wichtigste Unterstützung sind die Ergänzungsleistungen (EL).
Sie kommen zum Zug, wenn die minimalen Lebenskosten durch AHV und Pensionskasse nicht gedeckt sind. Dabei wird berechnet, ob die anerkannten Ausgaben höher sind als die Einnahmen. Ist das der Fall, besteht Anspruch auf EL – unabhängig davon, ob jemand zuvor viel oder wenig verdient hat. Wichtig zu wissen: Die EL sind keine Sozialhilfe, sondern eine gesetzlich geregelte Sozialversicherung.
· Zusätzlich können über die Ergänzungsleistungen auch Krankheits- und Pflegekosten rückvergütet werden.
Dazu gehören zum Beispiel Ausgaben für Dentalbehandlungen, Hilfsmittel oder medizinische Leistungen, die nicht vollständig von der Krankenkasse gedeckt sind. Gerade hier verzichten viele auf Geld, das ihnen eigentlich zustehen würde.
· Eine weitere Unterstützung ist die Hilflosenentschädigung.
Sie richtet sich an Personen, die im Alltag auf Hilfe angewiesen sind – etwa beim Anziehen, Essen oder bei der Körperpflege. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Unterstützung durch Angehörige oder durch professionelle Dienste erfolgt. Entscheidend ist der tatsächliche Bedarf.
· Bereits vor der Pensionierung wichtig sind zudem die sogenannten Betreuungsgutschriften in der AHV.
Wer Angehörige pflegt oder betreut, kann sich diese Zeiten anrechnen lassen und so die spätere AHV-Rente verbessern.
Der Zugang zu diesen Leistungen ist oft einfacher, als viele denken:
· Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigung werden bei der kantonalen Ausgleichskasse beantragt.
· Erste Einschätzungen sind über Online-Rechner oder bei Beratungsstellen möglich.
· Organisationen wie Pro Senectute bieten kostenlose Beratung und helfen beim Ausfüllen der Formulare.
Entscheidend ist, aktiv zu werden: Leistungen werden in der Regel nicht automatisch ausbezahlt, sondern müssen beantragt werden.
Fachleute raten deshalb, sich frühzeitig zu informieren und bei Unsicherheit Unterstützung zu holen. Wer seine Ansprüche kennt, kann die eigene finanzielle Situation im Alter oft deutlich verbessern.